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Herstellergarantie - ergoline Evolution 500 Gebrauchsanweisung

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Herstellergarantie

Ergoline steht gegenüber Kunden, die von einem Vertriebspartner von
Ergoline ein Ergoline-Bräunungsgerät zur eigenen oder gewerblichen
Nutzung erwerben, nach Maßgabe der folgenden Regelungen für Män-
gel des Bräunungsgerätes ein; von der Garantie ausgenommen sind
Verschleißteile wie UV-Hochdrucklampen (Brenner), UV-Niederdruck-
lampen (Röhren) und Starter sowie die Acrylglas-Liegescheibe.
Inhalt der Garantie ist, dass Ergoline Mängel innerhalb angemessener
Frist nach Wahl von Ergoline durch Nachbesserung oder durch Aus-
tausch des mangelhaften Teils beseitigt.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen für 24 Monate ab Kauf des Ge-
rätes und sind unter Vorlage der Garantiekarte oder Rechnung bei Ergo-
line oder bei dem Vertriebspartner von Ergoline, bei dem der Kunde das
Produkt erworben hat, geltend zu machen.
Die Rechte des Kunden aus der bevorstehenden Garantie treten neben
eventuelle kaufvertragliche Ansprüche des Kunden und lassen diese un-
berührt.
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