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Sicherheitsbesti
m m u ngen
Beim Handkurbelstart
von Dieselmotoren
auf richtige Stellung zum
Motor und auf richtige Handstellung an der Kurbel achten.
Handkurbel mit voller Kraft durchziehen, bis der Motor läuft, da sonst
Kurbelrückschlag
möglich.
Das Starten und Betreiben der Maschine in explosionsgefährdeten
Um-
gebungen ist verboten!
Starten in geschlossenen
Räumen, Tunneln, Stollen oder tiefen
Gräben
Motorabgase sind lebensgefährlich!
Deshalb ist bei Betrieb in geschlossenen
Räumen, Tunneln, Stollen
oder tiefen Gräben sicherzustellen, daß ausreichend gesundheitlich zu-
trägliche Atemluft vorhanden ist (s. UVV "Bauarbeiten",
VGB 37
§§
40
und 41).
Maschine führen
Bedienungseinrichtungen,
die sich bestimmungsgemäß
beim Loslas-
sen selbständig verstellen, dürfen nicht festgelegt werden.
Schutzeinrichtungen
und Bremsen bei Fahrtbeginn auf ihre Wirksam-
keit prüfen.
Bei Rückwärtsfahrt,
insbesondere an Grabenkanten und Absätzen so-
wie vor Hindernissen
die Maschine so führen, daß eine Sturzgefahr
oder Quetschungen des Maschinenführers
ausgeschlossen sind.
Stets ausreichenden Abstand zu Baugrubenrändern
und Böschungen
halten sowie jede Arbeitsweise unterlassen, die die Standsicherheit der
Maschine beeinträchtigt!
Maschine stets so führen, daß Handverletzungen
durch feste Gegen-
stände vermieden werden.
An Abhängen vorsichtig und immer in direkter Richtung nach oben
fahren.
Starke Steigungen
bergauf rückwärts befahren, um ein Kippen der
Maschine auf den Maschinenführer
auszuschließen.
Werden Mängel an den Sicherheitseinrichtungen
oder andere Mängel,
die den sicheren Betrieb der Maschine beeinträchtigen, festgestellt, ist
der Betrieb der Maschine sofort einzustellen und der Mangel zu be-
heben.
Bei Verdichtungsarbeiten
in der Nähe von Gebäuden oder über Rohrlei-
tungen u. ä. Auswirkung der Vibration auf das Gebäude bzw. die Leitun-
gen prüfen und gegebenenfalls die Verdichtungsarbeit
einstellen.
Maschine parken
Maschine möglichst auf ebenem festen Untergrund abstellen, Antrieb
stillsetzen, gegen ungewollte
Bewegung und unbefugtes
Benutzen
sichern.
Wenn vorhanden, den Treibstoffhahn schließen.
Geräte mit integrierter Fahrvorrichtung
nicht auf dem Fahrwerk abstel-
len oder lagern. Die Fahrvorrichtung ist nur für den Transport des Gerä-
tes geschaffen.
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