j) Wenn die Zylinder ordnungsgemäß befüllt und der Vorgang abgeschlossen ist,
stellen Sie sicher, dass die Zylinder und die Ausrüstung unverzüglich vom
Gelände entfernt werden und alle Absperrventile an der Ausrüstung
geschlossen werden.
k) Das zurückgewonnene Kältemittel darf nur dann in eine andere Kälteanlage
eingefüllt werden, wenn es zuvor gereinigt und geprüft wurde.
17. Beschriftung:
Geräte müssen mit einem Hinweis versehen werden, dass sie außer Betrieb
genommen und vom Kältemittel entleert wurden. Das Etikett muss datiert und
unterschrieben sein. Bei Geräten, die brennbare Kältemittel enthalten, ist
sicherzustellen, dass entsprechende Etiketten vorhanden sind.
Geräte mit dem Hinweis, dass das Gerät ENTZÜNDLICHES KÄLTEMITTEL
enthält.
18. Erholung:
Bei der Entfernung von Kältemittel aus einem System, sei es zu Wartungs- oder
Stilllegungszwecken, empfiehlt es sich, alle Kältemittel sicher zu entfernen.
Beim Umfüllen von Kältemittel in Flaschen ist darauf zu achten, dass
ausschließlich geeignete Rückgewinnungsflaschen verwendet werden. Es muss
sichergestellt sein, dass die erforderliche Anzahl an Flaschen für die
Gesamtmenge des Systems vorhanden ist . Alle verwendeten Flaschen müssen
für das zurückzugewinnende Kältemittel vorgesehen und entsprechend
gekennzeichnet sein (z. B. spezielle Flaschen für die Kältemittelrückgewinnung).
Die Flaschen müssen mit einem funktionsfähigen Überdruckventil und den
zugehörigen Absperrventilen ausgestattet sein. Leere Rückgewinnungsflaschen
werden vor der Rückgewinnung evakuiert und, wenn möglich, gekühlt.
Die Rückgewinnungsanlage muss funktionsfähig sein und über eine
entsprechende Bedienungsanleitung verfügen. Sie muss für die Rückgewinnung
des brennbaren Kältemittels geeignet sein. Im Zweifelsfall ist der Hersteller zu
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