9. Überprüfung elektrischer Geräte:
Reparatur und Wartung elektrischer Bauteile umfassen grundlegende
Sicherheitsprüfungen und Bauteilinspektionen. Bei einem
sicherheitsgefährdenden Fehler darf die Stromversorgung des Stromkreises erst
wiederhergestellt werden, wenn der Fehler behoben ist. Kann der Fehler nicht
sofort behoben werden, ist aber der Weiterbetrieb erforderlich, muss eine
geeignete Übergangslösung gefunden werden. Der Anlagenbetreiber ist darüber
zu informieren. Die grundlegenden Sicherheitsprüfungen umfassen: die Entladung
der Kondensatoren (sicher durchzuführen, um Funkenbildung zu vermeiden); die
Sicherstellung, dass beim Laden, Wiederherstellen oder Spülen des Systems
keine spannungsführenden Bauteile oder Leitungen freiliegen; die Prüfung der
Erdung.
10. Versiegelte elektrische Bauteile müssen ausgetauscht werden.
11. Eigensichere Bauteile müssen ausgetauscht werden.
12. Verkabelung:
Prüfen Sie, ob die Verkabelung Verschleiß, Korrosion, übermäßigem Druck,
Vibrationen, scharfen Kanten oder anderen schädlichen Umwelteinflüssen
ausgesetzt ist. Berücksichtigen Sie dabei auch die Auswirkungen von Alterung
oder kontinuierlichen Vibrationen, beispielsweise durch Kompressoren oder
Ventilatoren.
13. Nachweis von brennbaren Kältemitteln:
Unter keinen Umständen dürfen potenzielle Zündquellen zur Suche oder zum
Aufspüren von Kältemittellecks verwendet werden. Die Verwendung einer
Halogenlampe (oder eines anderen Detektors mit offener Flamme) ist untersagt.
Methoden zur Leckerkennung:
Die folgenden Lecksuchverfahren gelten für Systeme mit brennbaren Kältemitteln
als zulässig. Elektronische Lecksuchgeräte sind zur Erkennung brennbarer
Kältemittel zu verwenden, ihre Empfindlichkeit ist jedoch möglicherweise nicht
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