Risiko, dass während der Arbeiten entzündbare Gase oder Dämpfe vorhanden
sind, soll minimiert werden.
3. Allgemeiner Arbeitsbereich:
Alle Instandhaltungsmitarbeiter und andere im Arbeitsbereich tätige Personen sind
über die Art der auszuführenden Arbeiten zu informieren. Arbeiten in beengten
Räumen sind zu vermeiden. Der Arbeitsbereich ist abzutrennen. Es ist
sicherzustellen, dass die Bedingungen innerhalb des Bereichs durch die Kontrolle
brennbarer Materialien sicher sind.
4. Prüfung auf Vorhandensein von Kältemittel:
Der Bereich ist mit einem geeigneten Kältemittel zu prüfen. Detektor vor und
während der Arbeit, um sicherzustellen, dass der Techniker ist sich potenziell
explosionsgefährdeter Atmosphären bewusst. Stellen Sie sicher, dass die
verwendete Leckageortungsausrüstung geeignet ist.
zur Verwendung mit brennbaren Kältemitteln, d.h. funkenfrei, ausreichend
abgedichtet oder eigensicher.
5. Vorhandensein eines Feuerlöschers:
Falls an der Kälteanlage oder zugehörigen Teilen Schweißarbeiten durchgeführt
werden, muss geeignetes Feuerlöschmaterial bereitstehen. Ein Pulver- oder
CO₂-Feuerlöscher sollte in unmittelbarer Nähe gelagert werden. der
Ladebereich.
6. Keine Zündquellen:
Personen, die Arbeiten an Kälteanlagen durchführen, bei denen Rohrleitungen mit
brennbarem Kältemittel freigelegt werden, dürfen keine Zündquellen so
verwenden, dass Brand- oder Explosionsgefahr besteht. Alle potenziellen
Zündquellen, einschließlich Zigarettenrauch, müssen in ausreichendem Abstand
vom Ort der Installation, Reparatur, Demontage und Entsorgung gehalten werden,
da dabei brennbares Kältemittel in die Umgebung freigesetzt werden kann. Vor
Beginn der Arbeiten ist der Bereich um die Anlage auf brennbare Gefahren und
Zündrisiken zu überprüfen. „Rauchen verboten"-Schilder sind anzubringen.
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