2.6. Allgemeine Hinweise für den Einbau in indivi-
duell erstellten Möbelstücke
Grundsätzlich besteht die Möbelkonstruktion eines individuell erstell-
ten Möbelstückes für den Einbau mit der Quadra-Inside III mindes-
tens aus einer Ober-/Tischplatte und einem Gehäuseraum mit Luftzu-
führung. Bei Tischeinbauten ist kein Gehäuseraum notwendig, wäre
jedoch ratsam.
Beim Einbau in ein individuell erstelltes Möbelstück (brennbare Mate-
rialien) ist unbedingt darauf zu achten, dass die Quadra-Inside III
NICHT in eine Nische eines Möbels eingebaut werden darf!
Brandgefahr!
(Oberhalb der Quadra-Inside III, bis zur Zimmerdecke (Deckenab-
stand > 1000 mm), dürfen sich keine Gegenstände befinden.)
Die Quadra-Inside III darf ausschließlich nur in Ober-/Tischplatten
eines Möbelstückes eingebaut werden. (Beispiel: Kommode, Side-
board, Auszugschrank, Tisch)
Die Quadra-Inside III ist grundsätzlich mit der Oberplatte/Tischplatte
zu verschrauben.
Die Möbelstücke sind grundsätzlich mit der Wand bzw. mit dem Bo-
den fest zu verankern und gegen versehentliches Verschieben, Um-
stoßen und/oder Abheben zu sichern. Hierzu ist geeignetes Befesti-
gungsmaterial zu wählen.
Sämtliche Zuluftöffnungen und Hinterlüftungen sind freizuhalten und
dürfen nicht versperrt werden, da es sonst zu einem Wärmestau
Brandgefahr!
kommen kann.
Der Mindestquerschnitt an freier Öffnung für die Zuluft in einem Mö-
belstück beträgt 600 cm². Die Hinterlüftungen sind dementsprechend
ausreichend zu dimensionieren.
- 13 -
Der
(Gehäuseraum, Abb. 2) darf nicht als Stauraum genutzt werden.
Stauraum und Gehäuseraum sind räumlich durch einen Zwischenbo-
den und eine Rückwand voneinander zu trennen.
Bereich
unterhalb
des
Quadra-Inside
Abb. 2 Beispiel Auszugschrank
1
Quadra-Inside III
2
Ober-/Tischplatte
3
Gehäuseraum
4
Stauraum
5
Wandverankerung
6
Hinterlüftung
7
Lufteintrittsöffnung
- 14 -
III-Gehäuses