3. Faltstempel
1
2
10
Für den ungehinderten Transport des Nähgutes und eine einwandfreie
Ausfertigung des Tascheneingriffes müssen die Falt- und Schneidwerk-
zeuge sowie die Markierungsleuchten auf die Tascheneingriffsmitte
ausgerichtet sein.
Als Tascheneingriffsmitte gilt der Einschnitt des Mittelmessers.
Auf der Maschinenplatte ist werksseitig die Meßlinie 2 angerissen.
Sie verläuft in einem Abstand von 125 mm parallel zur Taschenein-
griffsmitte, d.h. zum Mittelmessereinschnitt.
Bei ordnungsgemäßer Befestigung des Faltstempels 1 läßt sich dieser
von der Meßlinie aus zur Tascheneingriffsmitte ausrichten
(siehe Kapitel 3.2).
Ordnungsgemäße Befestigung des Faltstempels:
–
Der Faltstempel 1 ist bis zur Anlage an das Klemmstück 5 nach
oben geschoben.
–
Der Stift 3 greift in das Langloch 4.
3
4
5
1