Wartung
VORSICHT
Unfallgefahr durch nicht freigegebene Räder.
Die Qualität der Bereifung und der Felgen beeinflusst
die Standsicherheit des Staplers. Änderungen dürfen
nur nach Abstimmung mit dem Hersteller erfolgen.
Felgenteile dürfen weder verändert werden, noch
dürfen Felgenteile verschiedener Hersteller gemischt
werden.
– Wenn ein anderer als von STILL freigegebener
Reifentyp oder Reifenhersteller verwendet werden
möchte, vorher die Freigabe durch STILL einho-
len.
– Felgenteile weder verändern noch Felgenteile un-
terschiedlicher Hersteller mischen.
Verschleiß und Zustand der Bereifung
prüfen
– In den Reifen eingedrungene Fremdkör-
per (1) entfernen.
Der Verschleiß der Reifen auf einer Achse
muss etwa gleich sein. Superelastikreifen
und Vollgummireifen können bis zur „60-J-
Verschleißgrenze" (2) abgefahren werden.
Wenn der Stapler bei winterlichen Bedingun-
gen im Bereich der StVZO eingesetzt wird,
muss das Profil mindestens 4 mm betragen.
Superelastikreifen dürfen nur dann bis zur
„60-J-Verschleißgrenze" (2) betrieben werden,
wenn ihr Profil nachgeschnitten und mindes-
tens 4 mm tief ist.
Radbefestigung prüfen
– Die Radbefestigungsmuttern (3) der An-
triebsachse und die Radbefestigungsmut-
tern der Lenkachse auf festen Sitz prüfen
und ggf. nachziehen.
– Die Anzugsdrehmomente laut „Werkstatt-
Handbuch" beachten.
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Einsatzbereitschaft erhalten
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