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Grundlagen für den sicheren Betrieb
– Vor dem Um- oder Nachrüsten von Rück-
haltesystemen an den autorisierten Service
wenden.
Schweißarbeiten am Stapler darf nur der auto-
risierte Service durchführen.
GEFAHR
Explosionsgefahr durch zusätzliche
Bohrungen in der Batteriehaube!
Explosive Gase können austreten und
bei Explosion zu lebensgefährlichen Ver-
letzungen führen. Um einen Gasaustritt
zu verhindern, reicht das Verschließen
von Bohrungen mit Stopfen nicht aus.
– Keine Löcher in die Batteriehaube
bohren.
GEFAHR
Unfallgefahr durch zusätzliche Bohrungen in der
Batteriehaube!
Die Festigkeit der Batteriehaube wird beeinträchtigt
und die Batteriehaube kann brechen. Der Fahrersitz
kann in die Batteriehaube einbrechen und beim Fah-
rer zu unkontrollierte Lenk- und Fahrbewegungen
führen.
– Keine Löcher in die Batteriehaube bohren.
GEFAHR
Lebensgefahr durch herabfallende Last!
Wenn der Stapler nicht mit einem Fahrerschutzdach
ausgerüstet ist, besteht Lebensgefahr für den Fahrer
durch eine herabfallende Last ab einer Hubhöhe von
1800 mm.
Der Betrieb des Staplers ohne Fahrerschutzdach bei
einer Hubhöhe über 1800 mm ist verboten.
– Ab einer Hubhöhe von 1800 mm Stapler nur mit
Fahrerschutzdach betreiben.
Erst wenn die Herstellerfirma ohne Übernah-
me des Betriebs durch eine andere juristische
Person aufgelöst wird, darf der Betreiber ei-
genständig eine Änderung am Stapler anord-
nen.
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Sicherheit