2
Sicherheit
Anbaugeräte montieren
In Europa basieren die nationalen Gesetze
auf den Richtlinien 95/63/EG, 99/92/EG,
2001/45/EG. Diese schreiben eine regelmä-
ßige Prüfung des Flurförderzeugs auf seinen
ordnungsgemäßen Zustand durch befähigtes
Personal vor.
Zum Umfang der Prüfung existiert eine Emp-
fehlung, FEM 4.004 des Europäischen För-
dertechnikverbandes, in der ein Prüfprotokoll
zur Dokumentation der aktuellen Prüfung und
eine Prüfplakette für die nächste Prüfung de-
finiert sind. Durch einen Aufkleber (2) am
Schild (1) mit jährlich wechselnden Farben
und einer Jahreszahl (3) wird die nächste Prü-
fung angezeigt.
Typspezifisch ist der Prüfumfang durch den
Hersteller ergänzt. Wenden Sie sich für diese
Arbeiten an Ihren Service-Partner.
Anbaugeräte montieren
Die Befestigung des Anbaugerätes und die
Verbindung der Energiezufuhr für kraftbetrie-
bene Anbaugeräte dürfen nur von befähigten
Personen vorgenommen werden.
Mechanische Verbindung
Für vorgehängte Anbaugeräte müssen
Anbaugerät und Gabelträger derselben
Klasse angehören.
16
Betriebsanleitung – 3878011500 DE – 07/2015