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Umgang Mit Betriebsstoffen; Befähigte Person; Regelmäßige Prüfung - Linde E20 Betriebsanleitung

Elektrostapler
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bildeten Verhaltensmaßnahmen unbedingt zu
befolgen.

Umgang mit Betriebsstoffen

UMWELTHINWEIS
Der Umgang mit Betriebsstoffen muss sach-
gemäß und den Herstellervorschriften ent-
sprechend erfolgen.
• Betriebsstoffe nur in vorschriftsmäßigen
Behältern an vorgeschriebenen Stellen
lagern.
• Brennbare Betriebsstoffe nicht mit heißen
Gegenständen oder mit offener Flamme in
Berührung bringen.
• Beim Auffüllen von Betriebsstoffen nur
saubere Gefäße verwenden.
• Sicherheits- und Entsorgungshinweise des
Herstellers beachten.
• Verschütten vermeiden.
• Verschüttete Flüssigkeit sofort mit geeigne-
ten Bindemittel beseitigen und vorschrifts-
mäßig entsorgen.
• Alte und verschmutzte Betriebsmittel
vorschriftsmäßig entsorgen.
Befähigte Person
Eine befähigte Person ist eine Fachkraft auf
dem Gebiet der Flurförderzeuge durch:
• eine erfolgreiche Ausbildung mindestens
als Servicetechniker für Flurförderzeuge
• mehrjährige berufliche Erfahrungen mit
Flurförderzeugen
Regelmäßige Prüfung
Um die Funktion und die Sicherheit des Flur-
förderzeugs zu erhalten, ist eine regelmäßige
Prüfung erforderlich.
Die nationalen Vorschriften müssen unbe-
dingt beachtet werden.
Betriebsanleitung – 3878011500 DE – 07/2015
Umgang mit Betriebsstoffen
• Gesetzliche Vorschriften befolgen.
• Vor Abschmierarbeiten, Filterwechsel
oder Eingriffen in das Hydrauliksystem,
die Umgebung des betreffenden Teiles
sorgfältig reinigen.
• Ausgetauschte Ersatzteile umweltgerecht
entsorgen.
VORSICHT
Das Eindringen von Hydraulikflüssigkeit unter
Druck in die Haut, z. B. durch Leckage ist gefähr-
lich. Bei derartigen Verletzungen ist grundsätzlich
fachärztliche Hilfe erforderlich.
Tragen Sie Schutzausrüstung.
VORSICHT
Unsachgemäßer Umgang mit Kühlmittel und Kühl-
mittelzusätzen gefährdet Gesundheit und Umwelt.
Unbedingt Herstellerhinweise beachten.
• Kenntnisse von Vorschriften zur Unfallver-
hütung
• Kenntnisse der relevanten nationalen
technischen Regeln.
Die befähigte Person kann den arbeitssiche-
ren Zustand von Flurförderzeugen beurteilen.
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Sicherheit
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