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Allgemeine Transporthinweise - RABE T 400 AS Betriebsanleitung

Turbodrill a serie; turbodrill as serie
Inhaltsverzeichnis

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Achtung / Transport
Geräte in Transportstellung bringen; auf Transport-
eignung überprüfen.
Vorm Befahren öffentlicher Straßen die Elektronik
vom Bordnetz trennen (Stecker schlepperseitig zie-
hen).
Mitfahren auf dem Gerät und der Aufenthalt im Ge-
fahrenbereich sind verboten.
Die Transportgeschwindigkeit den Straßen- und
Wegeverhältnissen anpassen. Vorsicht in Kurven: An-
baugeräte schwenken aus!
Beim Transport auf Langfahrwagen Höchstgeschwin-
digkeit 25 km/h.
Die Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungs-
ordnung (StVZO) sind zu beachten. Nach den Vor-
schriften der StVZO ist der Benutzer für die verkehrs-
sichere Zusammenstellung von Schlepper und Ge-
rät bei Fahrten auf öffentlichen Straßen und Wegen
verantwortlich.
Arbeitsgeräte dürfen die sichere Führung des Zuges
nicht beeinträchtigen. Durch angebaute Geräte dür-
fen die zulässigen Schlepper-Achslasten, das zuläs-
sige Gesamtgewicht und die Reifen-Tragfähigkeit
(abhängig von Geschwindigkeit und Luftdruck) nicht
überschritten werden. Die Vorderachsbelastung muß
zur Lenksicherheit mindestens 20 % des Fahrzeug-
leergewichts betragen.
Die höchstzulässige Transportbreite beträgt 3 m. Bei
überbreiten Geräten ist eine Ausnahmegenehmigung
erforderlich.
Am Umriß der Geräte dürfen keine Teile so heraus-
ragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar
gefährden (§ 32 StVZO). Läßt sich das Hinausragen
der Teile nicht vermeiden, sind sie abzudecken und
kenntlich zu machen. Sicherungsmittel sind auch zur
Kenntlichmachung der Geräte-Außenkonturen sowie
zur rückwärtigen Sicherung erforderlich – z.B. rot/
weiß gestreifte Warnschilder 423 x 423 mm (DIN
11030; Streifen je 100 mm breit, im Winkel von 45°
nach außen/unten verlaufend).
Beleuchtungseinrichtungen sind notwendig, wenn
Anbaugeräte Schlepperleuchten verdecken oder
wetterbedingte Sichtverhältnisse es erfordern; oder
z.B. nach vorn und hinten, wenn das Anbaugerät seit-
lich mehr als 40 cm über die Beleuchtungseinrichtung
des Schleppers hinausragt oder zur rückwärtigen
Sicherung bei mehr als 1 m Abstand zwischen
Schlepperschlußleuchten und Geräteende.
Benötigte Warntafeln und Beleuchtungseinrichtungen
empfehlen wir direkt über den Handel zu beziehen.
Beim Transport auf Langfahrwagen ist dieser mit
Warntafeln, hinteren roten Rückstrahlern, seitlich an-
gebrachten gelben Rückstrahlern und immer mit
Beleuchtungseinrichtung zu fahren – auch am Tag.
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Diese Anleitung auch für:

T 300 asT 450 asT 600 as

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