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Hinweise Zu Transport Und Beleuchtung; Transporthinweise; Maschinenkennzeichnung / Beleuchtung - RABE Super Albatros series Betriebsanleitung

Anbau-drehpflug
Inhaltsverzeichnis

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A
S
NHANG
UPER
50 H
INWEISE ZU
B
UND
ELEUCHTUNG
HINWEIS
Die folgenden Beschreibungen sind in An-
lehnung an die deutschen Bestimmungen
ausgeführt.
Es müssen in jedem Fall die aktu-
ellen nationalen Bestimmungen der
Straßenverkehrsvorschriften beachtet
werden.
50.1
Beim Befahren öffentlicher Straßen und Wege
müssen Schlepper und Maschine den natio-
nalen Straßenverkehrsvorschriften und den
Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Der Fahrzeughalter bzw. Fahrzeuglenker ist für
die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
verantwortlich.
Sicherheitshinweise der Betriebsanleitung
beachten.
Die Transportgeschwindigkeit den Straßen-
und Wegeverhältnissen anpassen.
Vorsicht in Kurven: Anbaumaschinen schwen-
ken aus.
Die Bestimmungen der nationalen
Straßenverkehrsvorschriften (Straßenverkehrs-
zulassungsordnung; StVZO) beachten.
Arbeitsmaschinen dürfen die sichere Führung
des Zuges nicht beeinträchtigen.
Durch angebaute Maschinen darf die zulässige
Schlepper-Achslast, das zulässige Gesamtge-
wicht und die Reifen-Tragfähigkeit nicht über-
schritten werden.
Die Vorderachsbelastung muss zur
Lenksicherheit mindestens 20 % des Fahrzeug-
leergewichtes betragen (Ballastberechnung im
Anhang beachten).
Die maximal zulässigen Abmessungen beach-
ten.
Transportbreite 3 m, Höhe 4 m und die Ge-
samtlänge 12 m.
- 114 -
A
140 / 160 RMW+; B
LBATROS
T
RANSPORT
Technische Änderungen vorbehalten
AUREIHE
50.2
Am Umriss der Maschine darf kein Teil so heraus-
ragen, dass es den Verkehr mehr als unvermeid-
bar gefährdet (§ 32 StVZO).
Lässt sich das Hinausragen der Teile nicht ver-
meiden, sind sie abzudecken und durch rot/weiß
gestreifte Warnschilder 423 x 423 mm (DIN 11030;
Streifen je 100 mm breit, im Winkel von 45° nach
außen/unten verlaufend) und Beleuchtung kennt-
lich zu machen.
Warnschilder und Beleuchtungseinrichtungen sind
unter folgenden Vorraussetzungen zur Kennt-
lichmachung der Außenkonturen der Maschine
erforderlich.
Kenntlichmachung nach hinten:
wenn zwischen Schlepperschlussleuchten und
Maschinenende mehr als 1 m Abstand besteht.
wenn Anbaumaschinen
Schlepperschlussleuchten verdecken.
Kenntlichmachung nach vorn und hinten:
wenn die Maschine seitlich mehr als 40 cm
über die Begrenzungs- bzw. Schlussleuchten
des Schleppers hinausragt.
Die Beleuchtung muss nach vorn aus weißen und
nach hinten aus roten Leuchten bestehen.
Werden die Schlepperkennzeichen durch die
angehobene Maschine verdeckt, muss an der
Maschine das Kennzeichen eines betriebseigenen
Schleppers wiederholt werden.
2
-
9901.00.34DE00; 02.2017

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Diese Anleitung auch für:

Super albatros 160 rmw+

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