B.2.4.1 UV-Grenzwellenlängen für gebräuchliche Lösungsmittel
Die folgende Tabelle gibt den UV-Grenzwert (die Wellenlänge, bei der die Absorption des
Lösungsmittels gleich 1 AU ist) für einige gebräuchliche chromatographische Lösungsmittel an.
Der Betrieb bei einer Wellenlänge nahe am oder unter dem Grenzwert erhöht das Rauschen
aufgrund der Absorption des Lösungsmittels.
Tabelle B–3: UV-Grenzwellenlängen für gebräuchliche chromatographische Lösungsmittel
Lösungsmittel
Aceton
Acetonitril
Diethylamin
Ethanol
Isopropanol
Isopropylether
Methanol
n-Propanol
Tetrahydrofuran (THF)
B.2.4.2 Gemischte mobile Phasen
Die folgende Tabelle gibt ungefähre Grenzwellenlängen für Lösungsmittel, Puffer, Detergenzien
und mobile Phasen an. Aufgeführt sind die gebräuchlichsten Konzentrationen der Lösungsmittel.
Wenn Sie eine andere Konzentration verwenden möchten, können Sie den ungefähren
Absorptionswert anhand des Beer'schen Gesetzes ermitteln, da die Absorption proportional zur
Konzentration ist.
Hinweis:
Die λ-Grenzwellenlänge ist die Wellenlänge, bei der die Absorption des
Lösungsmittels 1 AU entspricht.
Tabelle B–4: Wellenlängengrenzwerte verschiedener mobiler Phasen
Mobile Phase
Essigsäure, 1 %
Ammoniumacetat, 10 mM
Ammoniumbicarbonat, 10 mM
Polyoxyethylen (35) Laurylether (BRIJ 35),
0,1 %
3-[(3-Cholamidopropyl)-dimethylammonio]-1-
propansulfonat) (CHAPS) 0,1 %
UV-Grenzwellenlänge (nm)
330
190
275
210
205
220
205
210
230
UV-Grenzwellenlänge (nm)
230
205
190
190
215
7. Juni 2021, 715007449DE Version 00
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