Wartung
Qualifikation des Personals
Nur qualifiziertes und autorisiertes Personal
darf die Wartung durchführen. Regelmäßige
Sicherheitsprüfungen oder Prüfungen nach
außergewöhnlichen Vorkommnissen muss ei-
ne befähigte Person durchführen. Die befä-
higte Person muss ihre Begutachtung und
Beurteilung vom Standpunkt der Sicherheit
aus abgeben, unbeeinflusst von betrieblichen
und wirtschaftlichen Umständen. Die befähigte
Person muss ausreichende Kenntnisse und
Erfahrungen haben, um den Zustand eines
Staplers und die Wirksamkeit der Schutzein-
richtungen nach den Regeln der Technik und
den Grundsätzen für die Prüfung von Staplern
beurteilen zu können.
Wartungsarbeiten ohne besondere
Qualifikation
Einfache Wartungsarbeiten, z. B. den Hydrau-
likölstand prüfen, dürfen von ungeschultem
Personal durchgeführt werden. Eine Qualifika-
tion, wie die einer befähigten Person, ist dazu
nicht erforderlich. Die notwendigen Tätigkeiten
sind im Kapitel „Einsatzbereitschaft erhalten"
beschrieben.
Vorbereitungen für die War-
tung
Führen Sie vor Beginn der Wartungsarbeiten
folgende Maßnahmen durch:
Stellen Sie den Stapler in einem Bereich
●
ab, wo er andere Fahrzeuge nicht behin-
dert.
Stellen Sie den Stapler auf einem ebenen
●
Untergrund ab, und sichern Sie ihn mit Un-
terlegkeilen hinter den Rädern gegen verse-
hentliches Wegrollen.
Sperren Sie den Bereich ab, in dem Sie die
●
Wartung durchführen.
Senken Sie die Gabelzinken auf den Boden
●
ab.
Betätigen Sie die Feststellbremse.
●
Schalten Sie den Gabelstapler aus, und zie-
●
hen Sie den Zündschlüssel ab.
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