Sicherheit
Vor dem Verlassen der Fahrposition die Zün-
dung ausschalten und darauf achten, dass die
Feststellbremse angezogen ist.
Beim Fahren immer einen sicheren Abstand
entsprechend des Bremswegs zu vorausfahr-
enden Fahrzeugen oder Fußgängern einhal-
ten.
Fahrer sind angehalten, langsam anzufahren,
zu wenden und zu drehen. Plötzliche Brems-
manöver, abrupte Wendemanöver und Über-
holen an gefährlichen oder unübersichtlichen
Stellen vermeiden.
Gefährdungsbeurteilung
Nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzes
ist der Arbeitgeber für die Sicherheit und Ge-
sundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit ver-
antwortlich.
In Europa regelt die Richtlinie 89/391/EWG
und deren Einzelrichtlinien die Anforderungen
an den Arbeitsschutz auf Mindestniveau. Die
Richtlinien sind in den EU-Mitgliedstaaten in
nationales Recht umgesetzt. Diese können
einzelstaatlich ergänzt sein.
Ebenso existieren in Staaten außerhalb der
Europäischen Union Arbeitsschutzbestimmun-
gen. Es ist daher unerlässlich, auch die natio-
nalen Gesetze des Arbeitsschutzes zu beach-
ten.
Für Betreiber von Flurförderzeugen ist die Ge-
fährdungsbeurteilung zentrales Element zum
Definieren von Maßnahmen, um die mit dem
Betrieb von Flurförderzeugen verbundenen
Gefahren zu eliminieren oder zu minimieren.
Restrisiken
Trotz sorgfältiger Arbeit und Einhaltung aller
gültigen Normen und Vorschriften kann nicht
ausgeschlossen werden, dass im Umgang mit
dem Flurförderzeug noch weitere Gefahren
auftreten können.
Das Flurförderzeug mit seinen möglichen An-
baugeräten entspricht den zur Zeit gültigen
Sicherheitsbestimmungen. Trotzdem ist auch
Sicherstellen, dass beim Einsatz des Staplers
in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeits-
bereichen die Belüftung ausreicht.
Übersicht
Sichere und kompetente Bediener nehmen ih-
re Arbeit mit dem Stapler ernst, respektieren
das Transportgut und befolgen die korrekten
Betriebsverfahren. Sie gehen niemals Risiken
ein.
Die Gefährdungsbeurteilung muss bei verän-
derten Einsatzbedingungen und Ausstattun-
gen der Flurförderzeuge angepasst werden.
Wichtige Punkte für die Gefährdungsbeurtei-
lung sind z. B.:
Fahrwege
●
Sichtbehinderung des Fahrers bei belade-
●
nem Flurförderzeug
Arbeitsbereiche mit Gefahrenstoffen
●
Gefahrenbereiche
●
Brandschutz
●
Physikalische Belastung des Fahrers
●
Mit dem Flurförderzeug genutzte Anbauge-
●
räte.
Zudem gibt der VDMA-Leitfaden „Regeln für
Betreiber von Flurförderzeugen" ausführliche
Informationen für einen sicheren Betrieb von
Flurförderzeugen, siehe Kapitel „Vorwort".
bei bestimmungsgemäßer Verwendung und
Beachtung aller gegebenen Hinweise ein
Restrisiko nicht auszuschließen.
Auch über den engeren Gefahrenbereich des
Flurförderzeugs hinaus ist ein Restrisiko nicht
auszuschließen. Personen, die sich in diesem
Bereich aufhalten, müssen dem Flurförder-
zeug eine erhöhte Aufmerksamkeit widmen,
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Gefährdungsbeurteilung
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