Sicherheit
Sicherheitstechnische Prüfungen
Regelmäßige Sicherheitsüber-
prüfung der Treibgasanlage
Sicherheitstechnische Prüfung der
Treibgasanlage
Der Betreiber muss die Treibgasanlage durch
eine befähigte Person prüfen lassen. Die na-
tionalen Vorschriften beachten! In Deutsch-
land gemäß § 37 der Berufsgenossenschaft-
lichen Verordnungen BGV D34 „Unfallverhü-
tungsvorschrift für die Verwendung von Flüs-
siggas" prüfen.
HINWEIS
Die Definition der verantwortlichen Personen
„Betreiber" und „Befähigte Person" beachten!
Die Treibgasanlage muss geprüft werden:
wiederkehrend in regelmäßigen Zeitabstän-
●
den, mindestens jedoch einmal jährlich,
nach Instandsetzungsarbeiten, welche die
●
Betriebssicherheit beeinflussen können,
nach Veränderungen, welche die Betriebs-
●
sicherheit beeinflussen können,
nach Betriebsunterbrechungen von mehr
●
als einem Jahr.
Geprüft wird die ordnungsgemäße Beschaf-
fenheit, die Dichtheit, die Funktion, die Auf-
stellung und die Funktionsfähigkeit der Sicher-
heitseinrichtungen.
Die Ergebnisse der Prüfungen sind in der
Prüfbescheinigung nach BGG 936 (die natio-
nalen Vorschriften beachten) festzuhalten, die
bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren ist.
Die Prüfbescheinigungen müssen den zur Ein-
sicht Berechtigten jederzeit vorgelegt werden
können.
Art und Umfang der Prüfungen können nati-
onal unterschiedlich sein. Anderslautende ge-
setzliche Bestimmungen in den jeweiligen Be-
treiberländern sind bei der Benutzung von
Staplern mit Treibgasanlage zu beachten.
Für die umgehende Beseitigung von Mängeln
muss der Betreiber sorgen. Bei Mängeln den
autorisierten Service verständigen.
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