1.7 Verbrennungsluftversorgung
Um eine einwandfreie Funktion Ihrer Feuerstätte gewährleisten zu können, ist eine ausreichende Menge an Verbrennungsluft aus
dem Aufstellungsraum notwendig. Die erforderlichen Verbrennungsluftvolumenströme von Abluftanlagen oder weiteren
Feuerstätten im Raum oder Verbrennungsluftverbund sind bei der Planung zu berücksichtigen und dürfen die Luftversorgung der
Feuerstätte dabei nicht stören oder beeinträchtigen.
Die Vorkehrungen zur Verbrennungsluftversorgung dürfen nicht verändert werden. Insbesondere muss sichergestellt bleiben, dass
notwendige Verbrennungsluftleitungen während des Betriebs der Feuerstätte offen sind.
Auch der evtl. unbelegte Luftstutzen des externen Verbrennungsluftanschlusses oder der Außenluftanschluss müssen immer
vollständig offenbleiben und darf keinesfalls verschlossen, abgedeckt, gedrosselt, verengt, zugestellt oder zugestopft werden.
Lassen Sie sich durch Ihren Installateur schriftlich bestätigen, dass der Raum, in dem der Ofen aufgestellt werden soll, ausreichend
mit Frischluft versorgt und durch den Betrieb der Feuerstätte der hygienisch notwendige Mindestluftwechsel für das Gebäude nicht
beeinträchtigt wird. In jeden Fall ist zu beachten, dass der Verbrennungsluftbedarf von ca. 27 m³/h pro Stunde bei einem
Förderdruck von 4 Pa sichergestellt ist.
WARNUNG:
Auch luftabsaugende Anlage können die Verbrennungsluftversorgung stören!
Luftabsaugende Anlagen (z.B. Lüftungsanlage, Abzugsventilatoren im WC-Dunstabzugshaube, Abluft-
Wäschetrockner, zentrale Staubsaugeranlagen), die zusammen mit der Feuerstätte im selben Raum oder
Raumluftverbund betrieben werden, können die Verbrennungsluftversorgung und die Abgasabführung empfindlich
stören (bis hin zum Rauchaustritt in den Wohnraum, trotz geschlossener Feuerraumtür).
In einem solchen Fall sind allgemein bauaufsichtlich zugelassene Sicherheitseinrichtungen in der Wohnung einzubauen, welche
die vorhandenen Druckverhältnisse überwachen und ggf. die Lüftungsanlage abschalten oder Fenster öffnen, bevor gefährliches
Abgas in den Wohnraum austritt.
Werden nach der Installation des Gerätes Dämmungsmaßnahmen am Gebäude/Fenster /Türen oder der Einbau einer weiteren
Feuerstätte im Gebäude geplant bzw. vorgenommen, können die Bedingungen für einen sicheren Betrieb der Feuerstätte stark
beeinträchtigt werden.
Die Frischluftzufuhr ist dann ggf. nicht mehr gewährleistet, wodurch das Zugverhalten des Kaminofens, Ihr Wohlbefinden und unter
Umständen auch Ihre Sicherheit beeinträchtigt wird.
Bei nachträglichen Veränderungen müssen die notwendigen Voraussetzungen für einen zulässigen Betrieb der Feuerstätte durch
einen entsprechenden Fachmann erneut überprüft werden.
Bitte beachten Sie immer, in Absprache mit ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister die jeweils gültigen örtlichen
Vorschriften und Regeln.
Bei Ihrem Kaminofen besteht die Möglichkeit einer externen Verbrennungsluftversorgung. Der Verbrennungsluftanschluss-
Stutzen ist als optionales Zubehör erhältlich und wird bauseits nach Demontage des Ofenrückwandblechs eingebaut. Der
Anschlussdurchmesser beträgt 10 cm. An diesem Stutzen kann bauseits eine dichte Luftzuführung angeschlossen werden. Auch
mit dichter Luftzuführung erfüllt das Gerät jedoch nicht die Anforderungen eines raumluftunabhängigen Betriebes.
In Kombination mit raumlufttechnischen Anlagen wie kontrollierte Be- und Entlüftungsanlagen, Dunstabzug o.ä. ist in Deutschland
§4 der Feuerungsverordnung (FeuVo) maßgeblich. Für den Anschluss darf nur ein steifes, glattes Rohr mit einem
Mindestdurchmesser von 100 mm verwendet werden. Die Luftleitung muss von einer Fachfirma eingebaut werden. Darüber hinaus
ist die Leitung fachgerecht zu planen und gegen Schwitzwasser zu isolieren.
An der Eintrittsöffnung muss der Lufteintrittsquerschnitt dem Anschlussquerschnitt entsprechen und darf durch Verwendung eines
Gitters nicht reduziert werden. Ein Lufteintrittsgitter darf durch den Installateur nicht so angeordnet werden, dass es leicht
verschließbar ist. Der Außenluftanschluss, aber auch der evtl. nicht nach Außen angeschlossene Zuluftstutzen des externen
Verbrennungsluftanschlusses müssen bei Ofenbetrieb immer vollständig offenbleiben und darf keinesfalls im Durchmesser
verringert, verschlossen, abgedeckt, gedrosselt, verengt, zugestellt oder zugestopft werden.
Zur Überprüfung und Reinigung der Zuluftleitung ist diese mit geeigneten Revisionsöffnungen zu versehen. Wir empfehlen Ihnen,
dies mit Ihrem Bezirksschornsteinfeger zu besprechen. Die Luftleitung darf nicht länger als 4,5 m lang sein und nicht mehr als 2
Bögen 90° aufweisen.
Der Installateur hat sicherzustellen, dass der Kaminofen ausreichend mit Verbrennungsluft versorgt wird. Der Nachweis der
ausreichenden Verbrennungsluftversorgung über die Leitung des externen Verbrennungsluftanschlusses ist zwingend bauseits zu
erbringen
Beim Anschluss des Gerätes an eine externe Verbrennungsluftversorgung empfehlen wir Ihnen, die Verbrennungsluft nicht aus
Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit (z.B. einem feuchten Keller) zu entnehmen. In solchen Fällen kann es im kalten, unbeheizten
Gerät zu Kondensation der Luftfeuchtigkeit und in der Folge zu Korrosion am Gerätekorpus kommen
1.8 Temperaturempfindliche Materialien
Bei brennbaren Böden wie Holz, Teppich usw. muss eine entsprechende Bodenplatte verwendet werden. (Lesen Sie auch bitte
das Kapitel 2: SICHERHEIT).
WICHTIG:
Es besteht keine Gewährleistung für Schäden oder Mängel am Gerät oder dessen Teilen, die durch Missachtung der
baurechtlichen Vorschriften, falscher Größenwahl des Ofens, unfachmännische Aufstellung und Anschluss des Gerätes, durch
mangelhaften Schornsteinanschluss und Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe, durch fehlerhafte, unsachgemäße
Bedienung oder durch ungenügenden bzw. zu starken Schornsteinzug sowie durch äußere, chemische oder physikalische
Einwirkung bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung des Gerätes (z.B. Abschrecken mit Wasser, überkochende
Speisen und Getränke, Kondensat, Rost und Korrosion, Überhitzung und Überheizung durch zu viel oder falsche
Brennstoffaufgabe) verursacht werden. Weiterhin besteht keine Gewährleistung für Verrußung, wie sie bspw. durch schlechten
Schornsteinzug, feuchtes Holz oder falsche Bedienung entsteht.
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