1.1 Die Bauart
Der Kaminofen ist nach DIN EN 13240 geprüft. Er darf nur mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden und kann an geeignete,
bereits belegte Schornsteine angeschlossen werden, sofern der Schornstein und auch alle daran angeschlossenen Feuerstätten
technisch und formell für die Mehrfachbelegung geeignet sind. Eine Überbelegung des Schornsteins ist jedoch zu vermeiden, da
zu viele angeschlossene Feuerstätten sich gegenseitig beeinflussen und stören.
1.2 Baurechtliche Vorschriften
Bei Ihrem Kaminofen handelt es sich um eine Zeitbrand-Feuerstätte, d.h. diese ist für den Dauerbrand nicht geeignet und erfüllt
somit auch nicht deren Eigenschaften.
Das Gerät ist ausschließlich als Zusatz- oder Zweitheizung für einen einzelnen, geeigneten Wohnraum zugelassen und eignet
sich daher nicht als alleinige Heizung für ganze Etagen, die gesamte Wohnung oder eines Hauses.
Ihre Feuerstätte ist ausschließlich für den Betrieb in trockenen, normalen Wohnräumen vorgesehen. Beachten Sie zudem die
jeweiligen örtlichen Bestimmungen und deren Anforderungen bzgl. des Aufstellraumes.
Wir empfehlen bereits vor dem Aufstellen Ihres Kaminofens ein Gespräch mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister. Er berät Sie
über die jeweiligen baurechtlichen Vorschriften, prüft den Schornsteinzug, erteilt die Genehmigung und führt die Abnahme durch.
Der Kaminofen ist anleitungsgemäß unter Einhaltung der geltenden nationalen und Europäischen Normen sowie den regionalen
Vorschriften zu installieren.
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