Prüfen Sie auch, ob der Raum, in dem der Ofen aufgestellt werden soll, ausreichend mit Frischluft versorgt wird. Um eine
einwandfreie Funktion Ihrer Feuerstätte gewährleisten zu können, ist eine ausreichende Menge an Verbrennungsluft aus dem
Aufstellungsraum notwendig.
WARNUNG: Die Feuerstätte darf nicht verändert werden. Eine Manipulation sowie unerlaubte Eingriffe durch
technische Veränderungen des Gerätes führen zum Erlöschen der Typenprüfung, CE- Kennzeichnung, und
somit auch die Betriebserlaubnis.
1.3 Berechnung des Wärmebedarfs
Die richtige Größenwahl des Kaminofens unter Anpassung der gegebenen Wärmebedarfsverhältnisse und den Bedürfnissen des
Betreibers ist wesentlich für eine gute Funktion und den wirtschaftlichen Betrieb der Feuerstätte. Die Wärmeleistung der
Einzelraumfeuerstätte
muss
Wärmebedarfsberechnung für den Aufstellungsraum gemäß DIN EN 12831 vom Installateur durchzuführen.
1.4 Anforderungen an den Schornstein
Jeder Kaminofen stellt also seine besonderen Ansprüche an den Schornstein. So kann es durchaus passieren, dass ein guter
Kaminofen und ein funktionierender Schornstein nicht zusammenpassen. Die Aussage, dass der Schornstein gut zieht, ist kein
ausreichendes Indiz für tatsächlich geeignete Zug- bzw. Temperaturbedingungen des Schornsteins. Schornstein und der jeweilige
Kaminofen müssen aufeinander abgestimmt sein.
Vor Einbau und Anschluss des Ofens ist der Schornstein auf seine Eignung zu prüfen. Die einwandfreie Funktion des Gerätes ist
vom Anschluss an einen für dieses Gerät passenden Schornstein abhängig.
Folgende Prüfung sind vor Anschluss des Gerätes an den Schornstein durch einen Fachmann mindestens durchzuführen:
- Baurechtliche Eignung des Schornsteins gemäß den Anforderungen der geltenden Vorschriften (insbesondere
Landesbauverordnung, geltende Feuerungsverordnung, 1. BImSchV, DIN 18160-1)
- der Schornstein muss wärmegedämmt und Rußbrand beständig (mindestens Temperaturklasse T400, Kennzeichnung G gem.
DIN 18160-1/DIN EN 15287-1) sein und über eine hohe Kondensat Beständigkeit verfügen.
- Der Schornstein muss bei Betrieb der Feuerstätte in der Lage sein, den Mindestförderdruck vom 12 Pa aufzubauen, um die
Abgase sicher abzuführen. Der für diese Feuerstätte maximal zulässige Förderdruck von 20 Pa ist ebenfalls unbedingt zu beachten
sowie nach DIN EN 13384 bereits in der Planungsphase rechnerisch nachzuweisen und auch nach dem Einbau durch eine
fachmännisch durchgeführte Kaminzugmessung bei Nennwärmeleistung inklusive ausführlicher Protokollierung der Parameter zu
überprüfen. Bei Nichteinhaltung ist ein bestimmungsgemäßer Betrieb der Feuerstätte nicht möglich und nicht gegeben.
-alle in den gleichen Schornstein führenden Öffnungen, wie z.B. andere Anschluss-/Reinigungsöffnungen müssen stets
geschlossen sein. Der Schornstein darf keine Falschluft erhalten. Rohrverbindungen und Schornsteinanschlüsse sind ausreichend
dicht herzustellen, untere und ggf. weitere Reinigungsöffnungen müssen bei Gerätebetrieb funktionstüchtig und dicht geschlossen
sein.
HINWEIS
Voraussetzung für einen störungsfreien Betrieb ist ein Kaminzug von mindestens 12 Pa bis maximal 20 Pa bei
der Nennwärmeleistung. Bei Überschreiten des angegebenen max. zulässigen Förderdruckes erhöht sich der
Verschleiß der Bauteile, das Gerät nimmt durch Überbelastung Schaden. Defekte, Gerüche, starke
Verunreinigungen der Scheibe, steigende Emissionen und ein niedrigerer Wirkungsgrad der Feuerstätte sind zu
erwarten. Die Einhaltung des notwendigen Förderdruck am Gerät von mindestens 12 Pa bis maximal 20 Pa ist bei
der Installation des Gerätes durch den Betreiber bzw. Installateur sicherzustellen. Sollte der Wert von mindestens 12
Pa bis. maximal 20 Pa am Heizgerät bei Nennwärmeleistung nicht betreiberseits sichergestellt sein, ist ein
ordnungsgemäßer Betrieb des Gerätes nicht mehr gegeben. Für hierdurch entstehende Schäden besteht keine Haftung
des Herstellers.
Bei Abweichungen gegenüber dem oben genannten zulässigen Förderdruck, müssen entsprechende Maßnahmen
am Schornstein zur Einhaltung der vorgegebenen Werte vorgenommen werden, unter Beachtung der einschlägigen
Normen!
Die Einhaltung des oben vorgegebenen Förderdruckes von mindestens 12 Pa bis maximal 20 Pa muss Ihnen durch Ihren
Installateur bei Installation, anhand eines maschinellen Zugmessungsbeleges, im Rahmen der erforderlichen Zugmessung beim
Probebrand bei Nennwärmeleistung nachgewiesen und bescheinigt werden!
Eine Zugmessung zur Feststellung des Förderdruckes am Heizgerät bei Nennwärmeleistung muss hierbei im Abstand von
max. 10 cm nach dem Gußrohrstutzen des Ofens erfolgen.
Bewahren Sie den maschinell erstellten Beleg der Zugmessdaten bitte gut auf, damit Sie bei Bedarf den oben spezifizierten
Kaminzug schnell und problemlos bescheinigen können. (Vgl. Sie hierzu auch die Angaben im Kapitel „Technische Daten": Daten
für die Schornsteinbemessung).
Bestimmung des Gesamtförderdruckes
Der notwendige Gesamtförderdruck ist die Summe aller Einzeldrücke. Alle jeweiligen Einzelwerte sind zu berücksichtigen. Der
Gesamtförderdruck ist je nach Aufbau der Anlage individuell zu bestimmen. Zu berücksichtigen sind folgende Einzelwerte:
-Förderdruck für die Verbrennungsluftversorgung.
Bei Verbrennungsluftversorgung aus dem Freien (externe Verbrennungsluftleitung) erfolgt die Ermittlung des notwendigen
Förderdruckes für die Luftversorgung nach DIN EN 13384. Bei Verbrennungsluftversorgung aus dem Aufstellraum beträgt der
mindestens erforderliche Förderdruck für die Verbrennungsluftversorgung 4 Pa nach DIN EN 13384.
sich
dabei
am
Wärmebedarf
Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten
des
Aufstellraumes
6
orientieren.
Deshalb
ist
eine