D Vorrang
• Lesen Sie alle Regeln und Vorschriften, den Vorrang von
Notalarmen betreffend, und halten Sie eine aktuelle Aus-
gabe be reit. Notalarme haben Vorrang vor allem ande ren.
• Beobachten Sie ständig den Kanal 16, sofern Sie nicht
ge rade auf einem anderen Kanal arbeiten.
• Falsche und vorgetäuschte Notalarme sind verboten und
wer den verfolgt.
D Geheimhaltung
• Informationen, die Sie erhalten, ohne dass diese für Sie
bestimmt waren, dürfen Sie nicht an Dritte weitergeben
oder anderweitig verwenden.
• Anstößige oder profane Ausdrücke sind verboten.
D Gesetzliche Bestimmungen
Nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes
(TKG) ist das Errichten und Betreiben jeder Funk anlage ge-
nehmigungspflichtig.
Das Errichten und Betreiben bedarf einer Frequenzzuteilung
nach Radio Regulations.
Der Betrieb einer mobilen Funkstelle der See- oder Binnen-
schifffahrt muss durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) ge-
nehmigt sein.
GRUNDREGELN
Die Genehmigung (Frequenzzuteilungsurkunde) zum Betrei-
ben einer Seefunkstelle erteilt die Außenstelle der Bun des-
netzagentur (BNetzA) in Ham burg, die zum Betreiben einer
Funkstelle des Binnen funkdienstes erteilt die Außenstelle der
Bun des netzagentur (BNetzA) in Mülheim.
Bei der Verkehrsabwicklung sind sowohl die nationalen wie
auch die internationalen Bestimmun gen (Radio Regulations)
zu berücksichtigen. Die nationalen Frequenzzuteilungen so-
wie das Fern meldegeheimnis sind besonders zu beachten.
Personen, die ein Sprechfunkgerät für den See- oder Binnen-
funkdienst betreiben möchten, müssen über ein gültiges
Sprech funkzeugnis verfügen. Je nach Ausrüstung bzw. Fahrt -
gebiet sind unterschiedliche Sprechfunkzeugnisse erforder-
lich.
Für den Betrieb einer Seefunkstelle im NON-GMDSS-See-
funkdienst oder einer Schiffsfunkstelle im Binnenfunkdienst
ist mindestens das UBI erforderlich. Zum Bedienen einer
GMDSS-Seefunkstelle ist mindestens das SRC erforderlich.
Funkgespräche dürfen auch von Personen ohne Sprech-
funkzeugnis geführt werden, wenn das Gespräch von einer
Person mit gültigem Sprechfunkzeugnis aufgebaut und be-
endet wird. Nur öffentliche Nachrichten dürfen ausgetauscht
werden und sind von dieser Per son zu überwachen..
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