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Grundregeln - Icom IC-M85E Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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GRUNDREGELN

D Vorrang
• Lesen Sie alle Regeln und Vorschriften, den Vorrang von
Notalarmen betreffend, und halten Sie eine aktuelle Aus-
gabe bereit. Notalarme haben Vorrang vor allem anderen.
• Beobachten Sie ständig den Kanal 16, sofern Sie nicht
gerade auf einem anderen Kanal kommunizieren.
• Falsche und vorgetäuschte Notalarme sind verboten und
werden verfolgt.
D Geheimhaltung
• Informationen, die Sie erlangen, ohne dass diese für Sie
bestimmt waren, dürfen Sie nicht an Dritte weitergeben
oder anderweitig verwenden.
• Anstößige oder profane Ausdrücke sind verboten.
D Gesetzliche Bestimmungen
Nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes
(TKG) ist das Errichten und Betreiben jeder Funk anlage
genehmigungspflichtig.
Das Errichten und Betreiben bedarf einer Frequenzzuteilung
nach Radio Regulations.
Der Betrieb einer mobilen Funkstelle der See- oder Binnen-
schifffahrt muss durch die Bundesnetzagentur (BNetzA)
ge nehmigt sein.
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Die Genehmigung (Frequenzzuteilungsurkunde) zum Betrei-
ben einer Seefunkstelle sowie zum Betreiben einer Funk-
stelle des Binnen funkdienstes erteilt die Außenstelle der
Bun des netzagentur (BNetzA) in Hamburg.
Bei der Verkehrsabwicklung sind sowohl die nationalen wie
auch die internationalen Bestimmun gen (Radio Regulations)
zu berücksichtigen. Die nationalen Frequenzzuteilungen so-
wie das Fern meldegeheimnis sind besonders zu beachten.
Personen, die ein Sprechfunkgerät für den See- oder
Binnen funkdienst betreiben möchten, müssen über ein
gültiges Sprech funkzeugnis verfügen. Je nach Ausrüstung
bzw. Fahrt gebiet sind unterschiedliche Sprechfunkzeug-
nisse erforder lich.
Für den Betrieb einer Seefunkstelle im NON-GMDSS-See-
funkdienst oder einer Schiffsfunkstelle im Binnenfunkdienst
ist mindestens das UBI erforderlich. Zum Bedienen einer
GMDSS-Seefunkstelle ist mindestens das SRC erforderlich.
Funkgespräche dürfen auch von Personen ohne Sprech-
funkzeugnis geführt werden, wenn die Funkverbindung
von einer Person mit gültigem Sprechfunkzeugnis aufge-
baut und beendet wird. Nur öffentliche Nachrichten dürfen
ausgetauscht werden und sind von dieser Per son zu über-
wachen.

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