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Grundregeln; D Gesetzliche Bestimmungen - Icom IC-M37 Bedienungsanleitung

Ukw-marine-handfunkgerät
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D Vorrang
• Notalarmen betreffend, und halten Sie
eine aktuelle Ausgabe bereit. Notalarme
haben Vorrang vor allem anderen.
• Beobachten Sie ständig den Kanal 16,
sofern Sie nicht gerade auf einem ande-
ren Kanal kommunizieren.
• Falsche und vorgetäuschte Notalarme
sind verboten und werden verfolgt.
D Geheimhaltung
• Informationen, die Sie erlangen, ohne
dass diese für Sie bestimmt waren, dür-
fen Sie oder anderweitig verwenden.
• Anstößige oder profane Ausdrücke sind
verboten.

D Gesetzliche Bestimmungen

Nach den Bestimmungen des Telekommu-
nikationsgesetzes (TKG) ist das Errichten
und Betreiben jeder Funkanlage genehmi-
gungspflichtig.
Das Errichten und Betreiben bedarf einer
Frequenzzuteilung nach internationalen
Bestimmungen (Radio Regulations).
Der Betrieb einer mobilen Funkstelle der
See- oder Binnenschifffahrt muss durch
die Bundesnetzagentur (BNetzA) geneh-
migt sein.
Die Genehmigung (Frequenzzuteilungsur-
kunde) zum Betreiben einer Seefunkstelle
sowie zum Betreiben einer Funkstelle des
Binnenfunkdienstes erteilt die Außenstelle
der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Ham-
burg.
Bei der Verkehrsabwicklung sind sowohl
die nationalen wie auch die internationalen
Bestimmungen (Radio Regulations) zu be-
rücksichtigen. Die nationalen Frequenzzu-
teilungen sowie das Fernmeldegeheimnis
sind besonders zu beachten.

GRUNDREGELN

Personen, die ein Sprechfunkgerät für
den See- oder Binnenfunkdienst betrei-
ben möchten, müssen über ein gültiges
Sprechfunkzeugnis verfügen. Je nach Aus-
rüstung bzw. Fahrtgebiet sind unterschied-
liche Sprechfunkzeugnisse erforderlich.
Für den Betrieb einer Seefunkstelle im
NON-GMDSS-Seefunkdienst oder einer
Schiffsfunkstelle im Binnenfunkdienst ist
mindestens das UBI erforderlich. Zum
Bedienen einer GMDSS-Seefunkstelle ist
mindestens das SRC erforderlich.
Funkgespräche dürfen auch von Personen
ohne Sprechfunkzeugnis geführt wer-
den, wenn die Funkverbindung von einer
Person mit gültigem Sprechfunkzeugnis
aufgebaut und beendet wird. Nur öffent-
liche Nachrichten dürfen ausgetauscht
werden und sind von dieser Person zu
überwachen.
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