Meldungen am Eleva Tube Head
Meldung
Strahler zur Längsrichtung in Rastposition
bewegen.
Systemdatenbank wird validiert. Bitte war-
ten ...
Taste momentan ohne Funktion.
Tiefenblendenlampe ist zu heiß
Vertikalstativtaste hat keine Funktion.
Wandstativ: Detektor falsch eingelegt oder
ungültige Größe
Wandstativ: Kassette falsch eingelegt od.
ungült. Kassettengröße
Wandstativ: Kassette falsch eingelegt oder
ungültige Kassettengröße
Wandstativ-Detektor-Schwenk muss in 0°-
Stellung gerastet sein
WARNUNG: Kollisionsgefahr – 2. Strahler
nicht im sicheren Bereich
CombiDiagnost R90 Version 1.1
Mögliche Gründe
Der Bildempfänger lässt sich nicht zum
Strahler ausrichten, wenn das Deckenstativ
nicht in Längsrichtung (grüne Markierung)
eingerastet ist.
Solange das System beschäftigt ist, die Auf-
nahmeprogrammdaten auf Ausführbarkeit
und Konsistenz zu überprüfen, sind nicht al-
le Funktionen verfügbar
Der von Ihnen gedrückten Taste ist momen-
tan keine Funktion zugeordnet.
Aufgrund der langen Nutzungsdauer des
Lichtvisiers ist das Tiefenblendengehäuse zu
heiß.
-
Detektor im Wandstativ falsch eingelegt
oder falsche Größe. Die Größe konnte nicht
erkannt werden.
-
Kassette im Wandstativ falsch eingelegt
oder falsche Größe. Die Größe konnte nicht
erkannt werden.
Das Wandstativ lässt sich nicht kippen oder
automatisch bewegen, solange der Detek-
tor-Schwenk nicht bei 0° eingerastet ist.
Die Überwachung des sicheren Bereichs
wird deaktiviert und die Tischbewegung
freigegeben. Die angezeigte Meldung „Si-
cherer Bereich unbekannt" wurde bestätigt.
Aktion
Deckenstativ zur Längsrichtung in Rastposi-
tion bewegen.
Dieser Vorgang kann einige Minuten in An-
spruch nehmen.
-
Gehäuse nicht berühren! Versuchen Sie, das
Lichtvisier weniger häufig zu benutzen.
-
Detektor entnehmen und genau (zentrisch)
einlegen.
-
Kassette entnehmen und genau (zentrisch)
einlegen. Nur kompatible Kassetten ver-
wenden.
Verriegeln Sie den Detektor-Schwenk in der
0°-Stellung.
Starten Sie das System neu, um die Position
des Deckenstativs zu erhalten. Bleibt der
Fehler bestehen, rufen Sie den Service.
Anhang
369