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Sicherheit
4.1
Allgemeine Sicherheitshinweise Betreiber
Der Abschnitt führt die allgemeinen Sicherheitshinweise auf, die vom Betreiber
einzuhalten sind, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
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Qualifikation des Personals:
Unter technischem Personal versteht man eine Person, die eine
Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Sie müssen die ihnen
übertragenen Arbeiten beurteilen und aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und
Berufserfahrung selbstständig mögliche Gefahren erkennen und vermeiden
können.
Der Betreiber ist für die Qualifikation des Bedienpersonals verantwortlich.
Der Betreiber stellt sicher, dass das Bedienpersonal im Umgang mit dem
Gerät unterwiesen ist.
Die Bediener sind in regelmäßigen Abständen über die bei ihren Tätigkeiten
auftretenden Gefahren sowie über Maßnahmen zur Abwendung der
Gefahren zu unterweisen.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die mit der Bedienung, Installation
und Instandhaltung betrauten Personen die Betriebsanleitung gelesen und
verstanden haben.
Das Gerät darf nur von Fachkräften mit entsprechender Qualifikation
konfiguriert, installiert, gewartet und repariert werden.
Bei Einsatz von Gefahrenstoffen oder Stoffen, die gefährlich werden
können, darf das Gerät nur von Personen betrieben werden, die qualifiziert
sind, mit diesen Stoffen sowie mit dem Gerät umzugehen.
Der Betreiber stellt sicher, dass das Gerät in regelmäßigen und
einsatzbedingten Abständen auf seine Sicherheit und auf seine Funktion
geprüft wird.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass das Anschlussnetz eine niedrige
Impedanz aufweist, um Beeinflussungen der Geräte zu vermeiden, die am
selben Netz betrieben werden.
Sicherheit
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