Sicherheit
2.7.3
Unterweisung
Der geschulte Errichter muss den Anlagenverantwortlichen des Betreibers im Umgang mit
dem System unterweisen und ihm anschließend die Betriebsanleitung übergeben. Zur
besseren Nachverfolgung muss ein Unterweisungsprotokoll ( Kapitel 14.4
„Unterweisungsprotokoll für das Rauchansaugsystem EFD III (Vorlage)" auf Seite 83) mit
folgenden Mindestinhalten erstellt werden:
– Datum der Unterweisung
– Name des Unterwiesenen
– Inhalte der Unterweisung
– Name des Unterweisenden
– Unterschriften des Unterwiesenen und des Unterweisenden
– Artikelnummer und Serien Nummer des Systems
2.8
Umweltschutz
ACHTUNG
Gefahr für die Umwelt durch falsche Handhabung von umweltgefährdenden Stof-
fen!
Bei falschem Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen, insbesondere bei falscher Ent-
sorgung, können erhebliche Schäden für die Umwelt entstehen.
- Hinweise zum Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und deren Entsorgung stets
beachten.
- Wenn umweltgefährdende Stoffe versehentlich in die Umwelt gelangen, sofort geeigne-
te Maßnahmen ergreifen. Im Zweifel die zuständige Behörde über den Schaden infor-
mieren und zu ergreifende Maßnahmen erfragen.
2.9
Verantwortung des Betreibers
2.9.1
Betreiber
Betreiber ist diejenige Person, die das System zu gewerblichen oder wirtschaftlichen
Zwecken selbst betreibt oder einem Dritten zur Nutzung/Anwendung überlässt und wäh-
rend des Betriebs die rechtliche Produktverantwortung für den Schutz des Benutzers, des
Personals oder Dritter trägt.
2.9.2
Pflichten des Betreibers
– Der Betreiber muss sicherstellen, dass das System den lokalen geltenden Bestimmun-
gen und Vorschriften zum Betrieb von Löschsystemen entspricht, und das System auf
Funktionsfähigkeit kontrollieren. Hierzu gilt vor allem:
- Der Betreiber muss die gültigen Richtlinien sowie weitere lokale geltende Vorschrif-
ten einhalten und beim Betrieb des Systems berücksichtigen.
- Der Betreiber muss die in dieser Anleitung angegebenen Kontrollintervalle stets ein-
halten.
- Der Betreiber muss die Kontrollen und die Bedienung anhand der in dieser Anlei-
tung beschriebenen Handlungsanweisungen durchführen.
- Der Betreiber muss die Ergebnisse der Kontrollen im Berichtsbuch dokumentieren.
- Der Betreiber muss festgestellte Mängel und/oder festgestellte Beschädigungen, die
durch ihn nicht selbstständig behoben werden dürfen, dem Errichter melden.
- Der Betreiber muss alle Abschaltungen und Störungen des Systems im Berichts-
buch des Systems dokumentieren.
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Betriebsanleitung
EFD III / 916002-01 V00 / de