13.1
Vorbereiten für das Einlagern
1. Entfernen Sie den Akku.
2. Bringen Sie alle Schutzabdeckungen an.
3. Entleeren Sie das Produkt vollständig.
4. Reinigen und überprüfen Sie das Produkt auf Schäden.
13.2
Transport
WARNUNG
Verletzungsgefahr!
Nehmen Sie den Akku vor allen Arbeiten am Elektro-
werkzeug (z. B. Wartung, Werkzeugwechsel etc.) sowie
bei dessen Transport und Aufbewahrung aus dem Elek-
trowerkzeug. Bei unbeabsichtigtem Betätigen des Ein-/
Ausschalters besteht Verletzungsgefahr.
• Das Produkt darf nur an dem dafür vorhergesehenen
Handgriff transportiert werden.
• Bringen Sie alle Schutzabdeckungen an.
• Um Beschädigungen und Verletzungen zu verhindern,
ist das Produkt beim Transport in Fahrzeugen gegen
Umkippen und Verrutschen zu sichern.
14 Ersatzteilbestellung
Bei der Ersatzteilbestellung sollten folgende Angaben ge-
macht werden:
• Modellbezeichnung
• Artikelnummer
• Daten des Typenschildes
Ersatzteile / Zubehör
Akku SBP2.0 Artikel–Nr.:
Akku SBP4.0 Artikel–Nr.:
Ladegerät SBC2.4A Artikel-Nr.:
Ladegerät SBC4.5A Artikel-Nr.:
Ladegerät SDBC2.4A Artikel-Nr.:
Ladegerät SDBC4.5A Artikel-Nr.:
StarterKit SBSK2.0 Artikel-Nr.:
StarterKit SBSK4.0 Artikel-Nr.:
15 Entsorgung und
Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören nicht
in den Hausmüll, sondern sind einer getrennten
Erfassung bzw. Entsorgung zuzuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altgerät
verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungsfrei ent-
nommen werden! Deren Entsorgung wird über das
Batteriegesetz geregelt.
18 | DE
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronikgerä-
ten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur Rückga-
be verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeu-
tet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht über
den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgenden
Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
– Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
– Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
– Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit ei-
– Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen der
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerätes
durch den Hersteller an einen privaten Haushalt, kann
dieser die unentgeltliche Abholung des Elektroaltgerä-
tes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veranlassen. Set-
zen Sie sich hierzu mit dem Kundenservice des Her-
stellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den Län-
dern der Europäischen Union installiert und verkauft
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werden und die der Europäischen Richtlinie 2012/19/
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EU unterliegen. In Ländern außerhalb der Europäi-
schen Union können davon abweichende Bestimmun-
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gen für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-
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Altgeräten gelten.
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Hinweise zu Lithium-Ion-Akkus
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Akku vor der Entsorgung des Geräts ausbauen!
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• Werfen Sie den Akku nicht in den Hausmüll, ins Feuer
(Explosionsgefahr) oder ins Wasser. Beschädigte Ak-
kus können der Umwelt und Ihrer Gesundheit scha-
den, wenn giftige Dämpfe oder Flüssigkeiten austre-
ten.
• Defekte oder verbrauchte Akkus müssen gemäß
Richtlinie 2006/66/EG recycelt werden.
• Geben Sie das Gerät und das Ladegerät an einer Ver-
wertungsstelle ab. Die verwendeten Kunststoff- und
Metallteile können sortenrein getrennt werden und so
einer Wiederverwertung zugeführt werden.
• Entsorgen Sie Akkus im entladenen Zustand. Wir
empfehlen die Pole mit einem Klebestreifen zum
Schutz vor einem Kurzschluss abzudecken. Öffnen
Sie den Akku nicht.
• Entsorgen Sie Akkus nach den lokalen Vorschriften.
Geben Sie Akkus an einer Altbatteriesammelstelle ab,
wo sie einer umweltgerechten Wiederverwertung zu-
geführt werden. Fragen Sie hierzu Ihren lokalen Mül-
lentsorger.
www.scheppach.com
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
ner Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neuge-
rätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem abge-
ben oder einer anderen autorisierten Sammelstelle
in Ihrer Nähe zuführen.
Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim jeweili-
gen Kundenservice.