M
200D
INIVAC
2.1 Sicherheitshinweise
Der Minivac ist in erster Linie eine mobile Brenner- und Lötplatzabsauganlage.
Glühende Partikel, brennbare und explosive Gemische oder auch flüssige Medien dürfen nicht angesaugt werden!
Nicht ohne beziehungsweise nicht mit beschädigtem Filterelement saugen. Motor und Lüfterrad nehmen erheblichen Schaden!
Der Saugvorgang darf nicht mit lodernden Flammen, brennbaren oder explosiven Gasgemischen durchgeführt werden!
Brand- bzw. Explosionsgefahr !!
Das Absaugen und Abscheiden von Aluminiumschleifstäuben ist grundsätzlich nicht zulässig!
Führen Sie Wartungsarbeiten nur nach erfolgter Trennung der Absauganlage vom Netz durch!
Das Erfassungselement sollte so positioniert werden das die thermische Schweißrauchbewegung ausgenutzt wird!
Es ist darauf zu achten, daß die Netzanschlußleitung nicht durch Überfahren, Quetschen, Zerren und dergleichen
verletzt oder beschädigt wird. Netzanschlußleitung regelmäßig auf Anzeichen einer Verletzung und Alterung zu untersuchen!
Das Gerät darf nicht benutzt werden, wenn die Netzanschlußleitung nicht einwandfrei ist!
Bei selbstabreinigenden Minivac Absauganlagen grundsätzlich die Druckluft anschließen!
Beachten Sie dabei, das nur trockene, ölfreie Druckluft mit min. 3 bis max. 6bar verwendet wird!
Die Anlage sollte nur von unterwiesenen Personen die mit der Handhabung vertraut sind benutzt werden!
Beim Absaugen von krebserzeugendem Schweißrauch, wie z.B. die Rauche von nickel- bzw. chromhaltiger Werkstoffe sind die
Anforderungen der TRGS 560 „Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" unbedingt einzuhalten!
Es ist darauf zu achten, daß zwischen dem Minivac und der Schweißstromquelle bzw. des Werkstückes zu keiner leitenden
Verbindung kommt und ggf. der Schweißstrom vollständig oder teilweise über den Schutzleiter des Minivac abgeleitet wird!
Vergewissern Sie sich vor der Inbetriebnahme immer das ein geeignetes Filterelement eingebaut ist!
Führen Sie regelmäßig alle Wartungsarbeiten durch um einen einwandfreien Lauf der Anlage zu gewährleisten!
Gebrauchen Sie immer Original FUMATOR ® Ersatzteile!
Die Minivac Absauganlagen sind nur von einer ausgebildeten Fachkraft zu reparieren!
Unfallverhütungsvorschriften beachten!
Minivac Absauganlagen sind in Arbeitsposition mittels Bremsrolle zu arretieren!
Minivac Absauganlagen besitzen keinen Ex-Schutz !!
2.2 Anwendungsbereich
Die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sowie die gesetzlichen Bestimmungen verlangen ein adäquates Absaugsystem für Lötdämpfe,
Schweißrauch und andere Luftverschmutzungen im Arbeitsbereich.
Ölnebelhaltiger Schweißrauch sollte nicht eingesaugt werden, da dies zu einer Verklebung der Filteroberfläche und somit zu einer
erheblichen Verminderung der Filterstandzeit führen würde. Die leicht transportable Hochvakuum-Absauganlage vom Typ Minivac
eignet sich ideal für den flexiblen Einsatz bei wechselnden Arbeitsplätzen.
Der Minivac eignet sich durch seine hohe Unterdruckleistung (bis 37500Pa) ideal für die Absaugung von Schweißrauch direkt an
der Entstehungsstelle (Brennerabsaugung), sowie auch als Lötplatzabsauganlage. Als weitere Anwendungsmöglichkeit kann der
Minivac zum Beispiel auch zur Schweißschildabsaugung und in Verbindung mit einer Magnetdüse genutzt werden.
Die verwendete Hochleistungsturbine ist mit zukunftsweisenden bürstenlosen und zündquellenfreiem Antrieb (Dauerläufer ) sowie
mit einer Bypasskühlung ausgestattet, was eine optimale Absaugleistung über einen langen Zeitraum garantiert und außerdem
einen sehr geringen Geräuschpegel zur Folge hat. (> 68dB A ).
Alle Modelle sind mit einer hochwirksamen Filterpatrone ausgestattet, die sehr gut abreinigbar ist.
Die Schweißrauch Absauganlage eignet sich für Gas-, Lichtbogenhand-, MIG-, MAG- , WIG- sowie Laserschweißverfahren
Sie eignet sich zum abscheiden von Rauchpartikeln die beim Schweißprozess von folgenden Materialien entstehen:
Niedrig legierte Stähle (z.B. Eisenoxide) Hoch legierte Stähle (z.B. Nickeloxide)
Der Minivac ist für die Absaugung und Abscheidung von Schweiß- bzw. Lötrauch konzipiert, der Einsatz als Staubsauger oder
Schleifstaubabsauger ist nicht zulässig
2.0 Allgemeine Informationen
NE Metalle (z.B. Aluminiumoxide)
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