KAPITEL 4
ACHTUNG
Die Auffahrrampen müssen so herabgelassen werden, dass sie sich auf gleicher Höhe
befinden. Die Auffahrrampen dürfen nicht so herabgelassen werden, dass sich eine
Auffahrrampe auf ein Hindernis (z. B. Stein, Bordstein, usw.) stützt.
GEFAHR
Es ist verboten, die zulässige Nutzlast des Anhängers zu überschreiten.
Der Transport von Personen und Tieren sowie vom Hersteller nicht zugelassenen
Ladungen ist untersagt.
Add. 4.3
Aufstellen der Ladung auf den Verbreiterungsbrettern
(1) Rad des transportierten Anhängers, (2) äußerer Längsträger des Niederfluranhängers,
(3) Symmetrieachse
(5) Ladeplattform, (A) unzulässige Aufstellung, (B)- (C) zulässige Aufstellung
des
transportierten
Anhängers,
4.15
Pronar RC2100
(4)
Verbreiterungsbrett,