KAPITEL 4
4.4.2 LADUNGEN MIT ÜBERMAßEN
Unter einer Ladung mit Übermaß sind alle Ladungen zu verstehen, deren Abmessungen die
von der Straßenverkehrsordnung des Landes, in dem der Anhänger betrieben wird,
festgelegten Abmessungen überschreiten.
Die Fahrt auf öffentlichen Straßen mit solchen Ladungen ist nur erlaubt, wenn die in der
Straßenverkehrsordnung gestelltenBedingungen erfüllt sind und eine von der zuständigen
Behörde ausgestellte Transportgenehmigung vorliegt. Das Fahren auf nicht öffentlichen
Straßen wird von der Straßenverkehrsordnung nicht eingeschränkt.
Beladen des Anhängers
Add. 4.2
Verbreiterungsträger
(1) Verbreiterungsträger, (2) Sicherungssplint des Trägers, (3) Abdeckung des Korbs für die
Reservebretter, (4) Sperrbolzen des Trägers
Den Schlepper und den Anhänger auf Geradeausfahrt stellen.
Den Schlepper und den Anhänger mit der Feststellbremse sichern.
Den Schlepper abschalten und die Kabine gegen unbefugten Zutritt sichern.
4.13
Pronar RC2100