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PRONAR RC2100-2 Betriebsanleitung Seite 36

Landwirtschaftlicher anhänger
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Pronar RC2100-2
• Die Reparatur-, Wartungs-, und Reinigungsarbeiten sind nur bei abgeschaltetem
Motor des Schleppers und aus dem Zündschloss gezogenen Schlüssel
durchzuführen. Der Schlepper und der Anhänger müssen mithilfe der
Feststellbremse und zusätzlich durch Unterlegen der Radkeile unter die Räder
des Anhängers gesichert werden. Die Schlepperkabine muss vor dem Zugang
unbefugter Personen gesichert werden.
• Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten kann der Anhänger vom Schlepper
abgekuppelt werden, wobei er mithilfe von Radkeilen und Feststellbremse
gesichert werden muss.
• Wenn Teile ersetzt werden müssen, sind nur die vom Hersteller empfohlenen
Ersatzteile zu verwenden. Eine Missachtung dieser Anforderungen kann eine
Gefahr für die Gesundheit und das Leben unbeteiligter oder der den Anhänger
bedienenden Personen darstellen, zur Beschädigung des Anhängers führen und
einen Garantieverlust zur Folge haben.
• Vor der Durchführung von Schweiß- oder Elektroarbeiten muss der Anhänger von
der Stromversorgung getrennt werden. Der Lack muss gereinigt werden. Die
Dämpfe brennender Farbe sind für Menschen und Tiere giftig. Schweißarbeiten
müssen in gut belüfteten und hellen Räumen auszuführt werden.
• Bei Schweißarbeiten muss auf leicht entzündliche oder schmelzbare Elemente
(Elemente der Elektrik, Hydraulikanlage sowie Kunststoff- und Gummiteile)
geachtet werden. Wenn eine Gefahr der Beschädigung dieser Teile besteht,
müssen diese vor Beginn der Schweißarbeiten abgebaut oder mit nicht
brennbarem Material abgedeckt werden. Vor dem Arbeitsbeginn wird empfohlen,
einen CO
• Im Falle von Arbeiten, die das Anheben des Anhängers erfordern, sind dafür
geeignete, geprüfte hydraulische oder mechanische Wagenheber zu verwenden.
Nach dem Anheben der Streumaschine sind zusätzlich stabile und feste Stützen
zu verwenden. Es ist verboten, die Arbeiten unter dem nur mithilfe eines
Wagenhebers angehobenen Anhänger auszuführen.
• Es ist verboten, den Anhänger mit zerbrechlichen Elementen zu stützen (Ziegel,
Lochziegel, Betonsteine).
- oder Schaumfeuerlöscher bereitzustellen.
2
2.12
KAPITEL 2
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