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Sicherheit Beim Fahrrad; Gesetzliche Bestimmungen; Vorschriften Der Straßen- Verkehrszulassungsordnung (Stvzo) - Derby cycle FOCUS Originalbetriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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› Wenn Sie abseits der öffentlichen Straßen fah-
ren, benutzen Sie für Fahrräder freigegebene
Wege.
› Seien Sie besonders an unübersichtlichen Stellen
und bergab bremsbereit.
4.5

Sicherheit beim Fahrrad

› Benutzen Sie nur StVZO-zugelassene Räder im
öffentlichen Verkehrsraum.
› Beachten Sie das zulässige Gesamtgewicht der
verschiedenen Fahrradtypen, da es sonst zu
Bruch oder Versagen sicherheitsrelevanter Teile
kommen kann. Auch die Bremsanlage ist nur für
das zulässige Gesamtgewicht des Fahrrads aus-
gelegt. Im ➠ Kapitel 30 „Technische Daten" finden
Sie eine Liste mit den zulässigen Gesamtgewich-
ten.
Das Gesamtgewicht errechnet sich aus
Gewicht des Fahrrads + Gewicht des Fahrers +
Gewicht des Gepäcks. Auch gezogene Last wie
ein Anhänger zählt zum Gesamtgewicht.
› Lassen Sie beschädigte oder verbogene Bauteile
ersetzen, bevor Sie das Fahrrad wieder benutzen.
Andernfalls können betriebswichtige Teile ver-
sagen.
› Beachten Sie die maximale Belastbarkeit des
Gepäckträgers. Die Kennzeichnung finden Sie
direkt am Gepäckträger (siehe auch ➠ Kapitel 30
„Technische Daten").
› Mit Reparaturen und Wartungen beauftragen Sie
eine Fachwerkstatt (Wartungsintervalle siehe
➠ Kapitel 28 „Regelmäßige Inspektionen").
› Falls Sie technische Veränderungen an Ihrem
Fahrrad vornehmen, berücksichtigen Sie die na-
tionalen Verkehrsvorschriften und die geltenden
Normen. Beachten Sie, dass dadurch die Gewähr-
leistung erlöschen kann.
› Ersetzen Sie elektrische Bauteile an Ihrem Fahr-
rad nur durch bauartgeprüfte Teile.
8
I Allgemeine Bedienungsanleitung
› Fahren Sie bei ungünstigen Lichtverhältnissen
wie zum Beispiel Nebel, Regen, Dämmerung oder
Dunkelheit nur mit ausreichender Beleuchtung.
Wenn Sie Ihr Fahrrad intensiv nutzen, denken Sie
daran, dass es einem stärkeren Verschleiß unterliegt.
Viele Teile an Fahrrädern, besonders an leichten
Sporträdern, sind für eine bestimmte Nutzungsdauer
ausgelegt. Bei Überschreitung besteht eine erhebliche
Gefahr, dass Bauteile versagen.
Pflegen und warten Sie Ihr Fahrrad regelmäßig. Prü-
fen Sie dabei wichtige Bauteile, vor allem Rahmen,
Gabel, Radaufhängung, Lenker, Lenkervorbau, Sattel-
stütze und Bremsen, auf Verformungen und Beschädi-
gungen. Wenn Sie Veränderungen wie Risse, Beulen
oder Verformungen erkennen, lassen Sie Ihr Fahrrad
vom Fachhändler prüfen, bevor Sie wieder fahren.

5 Gesetzliche Bestimmungen

Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad am Straßenverkehr teilneh-
men wollen, vergewissern Sie sich, dass Ihr Fahrrad den
Straßenverkehrsvorschriften entspricht. Beachten Sie
gegebenenfalls ➠ Kapitel 22.2 „Sonderregelungen für Renn-
räder".
5.1
Vorschriften der Straßen-
verkehrszulassungsordnung (StVZO)
Bevor Sie am Straßenverkehr teilnehmen, informieren Sie
sich über die jeweils geltenden nationalen Vorschriften –
in Deutschland die StVZO und die StVO.
In der Schweiz stehen die gültigen Regelungen in den
Verordnungen über die technischen Anforderungen an
Straßenfahrzeuge, Artikel 213 bis 218.
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Ös-
terreich müssen Sie sich nach der 146. Verordnung / Fahr-
radverordnung richten.
Sorgen Sie dafür, dass sich Ihr Fahrrad bei jeder Benut-
zung wirklich im vorgeschriebenen, fahrtüchtigen Zustand
befindet, dass die Bremsen optimal eingestellt sind und
dass Klingel und Lichtanlage der StVZO entsprechen.

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