voraus, dass innerhalb
der Drei-Jahres-Frist das
defekte Gerät und der
Kaufbeleg (Kassenbon)
vorgelegt und schriftlich
kurz beschrieben wird,
worin der Mangel
besteht und wann er
aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von
unserer Garantie ge-
deckt ist, erhalten Sie
das reparierte oder ein
neues Produkt zurück.
Mit Reparatur oder
Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Ga-
rantiezeitraum.
Garantiezeit
und gesetzliche
Mängel ansprüche
Die Garantiezeit wird
durch die Gewährleis-
tung nicht verlängert.
Dies gilt auch für er-
DE
setzte und reparierte
Teile. Eventuell schon
beim Kauf vorhandene
Schäden und Mängel
müssen sofort nach
dem Auspacken gemel-
det werden. Nach Ab-
lauf der Garantiezeit
anfallende Reparaturen
sind kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach
strengen Qualitätsrichtli-
nien sorgfältig produziert
und vor Anlieferung ge-
wissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung
gilt ausschließlich
für Material- oder
Fabrikationsfehler.
Diese Garantie
erstreckt sich nicht auf
die normale Abnutzung
von Verschleißteilen
AT
CH
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