Kapitel 4
das Beleuchtungs- und Warnleuchten-
system sauber zu halten und für einen
einwandfreien technischen Zustand
der Beleuchtungsanlage zu sorgen.
Beschädigte oder verloren gegangene
Elemente der Beleuchtung und Signal-
leuchten müssen sofort repariert oder
durch neue ersetzt werden.
• Vermeiden Sie Spurrillen, Schlag-
löcher, Gräben und das Fahren auf
dem Randstreifen. Eine Durchfahrt
durch solche Hindernisse kann zu einer
starken Neigung des Schleppers und
Anhängers führen. Dies ist besonders
wichtig, weil der Schwerpunkt des An-
hängers mit Ladung die Fahrtsicherheit
ungünstig beeinflusst. Das Fahren in
der Nähe des Straßenrandes oder von
Straßengräben ist aufgrund der Gefahr
eines Abrutschens des Bodens unter
den Rädern des Schleppers oder An-
hängers gefährlich.
• Beim Rückwärtsfahren oder der Durch-
führung schwieriger Manöver empfiehlt
es sich, die Hilfe einer zweiten Person
in Anspruch zu nehmen, welche das
Verhalten des Zuges während des Ma-
növriervorgangs beobachtet. Die Hilfs-
person muss während des gesamten
Manövriervorgangs für den Schlepper-
fahrer sichtbar sein und darf sich nicht
in der Gefahrenzone aufhalten.
4.26
PRONAR RC300-1
• Die Fahrtgeschwindigkeit muss vor
Kurven und bei der Fahrt auf unebenem
Gelände oder auf Gelände mit Gefälle
entsprechend verringert werden.
• Während der Fahrt scharfe Kurven, ins-
besondere auf Geländeunebenheiten
vermeiden.
• Kontrollieren Sie das Verhalten des
Anhängers bei Fahrten auf unebenem
Gelände.
• Bei längerer Fahrt auf abfälligem Ge-
lände besteht die Gefahr des Verlusts
der Bremswirkung.
• Beachten Sie, dass sich der Bremsweg
des Zuges mit steigendem Gewicht
und Geschwindigkeit verlängert.
• Bei Fahrten mit beladenem Anhänger
muss beim Durchfahren von oberirdi-
schen Stromleitungen, Brücken, Via-
dukten usw. mit besonderer Vorsicht
vorgegangen werden.
• Die Fahrt auf öffentlichen Straßen
mit Ladungen mit Übermaß ist nur
erlaubt, wenn die in der Straßenver-
kehrsordnung gestellten Bedingungen
erfüllt sind und eine von der zustän-
digen Behörde ausgestellte Transport-
genehmigung vorliegt. Das Fahren
auf nicht öffentlichen Straßen wird von
der
Straßenverkehrsordnung
eingeschränkt.
Nutzungsregeln
nicht
•
H.3.1.209.07.1.DE