Nutzungsregeln
HINWEIS
Beim Be- und Entladen die Auffahrrampen absen-
ken, bis sie sich vollständig auf dem Boden abstüt-
zen. Die herabgelassenen Auffahrrampen müssen
sich auf der gleichen Höhe befinden. Die hinteren
Stützen müssen ausgefahren sein.
Wenn das Verladen auf schlammigem Gelände
stattfindet, müssen unter die Auffahrrampen dicke
Bretter, feste Platten oder anderes Material gelegt
werden, das ein Einsinken der Auffahrrampen ver-
hindert.
verboten, Paletten übereinanderzustapeln.
Zum Beladen können Kräne, Laufkräne,
die Seilwinde (wenn vorhanden) oder ein
zweiter Schlepper verwendet werden.
Beim Beladen mit einem Schlepper muss
darauf geachtet werden, dass das Ge-
samtgewicht (Schlepper + zu verladene
Maschine) die zulässige Nutzlast des
A
2
3
4
1
Abbildung 4.10
(1) Rad der beförderten Maschine (2) Äußerer Längsträger des Anhängers
beförderten Maschine
B
5
Aufstellen der Ladung auf den Verbreiterungsbrettern
(4) Verbreiterungsbrett
HINWEIS
Es ist verboten, die zulässige Nutzlast des Anhän-
gers zu überschreiten.
Die Ladung muss gleichmäßig und ordnungsgemäß
auf der Ladefläche verteilt sein.
Die Ladung muss so verteilt werden, dass sie die
Stabilität des Anhängers nicht gefährdet sowie die
Führung des Zuges nicht behindert.
Das Beladen des Anhängers muss von Personen
durchgeführt werden, die über die entsprechenden
Zulassungen für die Bedienung der Geräte verfügen
(insofern diese verlangt werden).
Anhängers nicht überschreiten. Ansonsten
kann es zu einer Beschädigung der Auf-
fahrrampen, der Zugöse oder anderer Ele-
mente des Anhängers kommen.
Bevor mit der Verladung begonnen wird
muss ausreichend viel Platz und eine gute
Sicht gewährleistet werden.
C
PRONAR RC300-1
Kapitel 4
621-H.10-1
(3) Radachse der
(5) Ladefläche
4.19