Allgemeine Sicherheitshinweise
Besucher mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen vor dem Besuch einer
Infrarot- oder Saunakabine einen Arzt konsultieren.
Geräteschäden durch zu lange Betriebsdauer
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Die ununterbrochene Betriebsdauer der Infrarotkabine(n) kann zu Sachschäden führen.
In einer gewerblichen Infrarot- oder Saunakabine muss die Heizzeit so eingestellt
sein, dass sie nach einer bestimmten Zeitdauer von selbst abschaltet.
Wenn die Heizzeit nicht selbständig abschaltet, muss die Kabine ständig beaufsich-
tigt werden.
Die Kabine vor jedem Starten besichtigen.
Betrieb des Geräts durch Kinder und Personen mit verringerten mentalen Fähigkei-
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ten
Kinder und Personen mit verringerten mentalen Fähigkeiten können sich in Gefahr bringen.
Kinder müssen beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht am Gerät
spielen.
Der Betrieb der Infrarotkabine darf von Kindern unter 8 Jahren nicht gestartet
werden.
Die Einstellungen für die Heizzeit dürfen von Kindern über 8 Jahren nur unter Auf-
sicht geändert werden.
Die Infrarot-Kabine darf von Personen mit verringerten mentalen, physischen oder
sensorischen Fähigkeiten nur unter Aufsicht gestartet werden oder wenn sie zuvor
unterwiesen wurden und die resultierenden Gefahren verstehen.
Kinder sowie nicht unterwiesene Personen dürfen keine Reinigungs-und Wartungs-
arbeiten ausführen.
1.3 Normen und Vorschriften
Eine Übersicht, welche Normen bei der Konstruktion und beim Bau des Geräts beachtet wurden,
finden Sie auf unserer Internetseite www.eos-sauna.com als Download beim jeweiligen Produkt.
Darüber hinaus gelten die regionalen Vorschriften für die Montage und den Betrieb von Heizungs-,
Sauna- und Dampfbadanlagen.
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