Sicherheit
VZ-II
V2
4.6
Schutzausrüstung
Die Schutzausrüstung besteht gemäß den
sicherheitstechnischen Anforderungen aus:
4.7
Unfallschutz
●
Arbeitsbereich für unbefugte Personen,
insbesondere Kinder, weiträumig
Gefahr
absichern.
●
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
●
Vorsicht bei nassen, angefrorenen oder
verschmutzten Baustoffen.
Achtung
4.8
Funktions- und Sichtprüfung
4.8.1
Allgemein
●
Das Gerät muss vor jedem Einsatz auf Funktion und
Zustand geprüft werden.
●
Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung
dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
●
Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das
Gerät erst nach einer kompletten
Mängelbeseitigung wieder eingesetzt werden.
●
Schutzkleidung
●
Schutzhandschuhe
●
Sicherheitsschuhe
●
Das Arbeiten mit dem Gerät bei Witter-
ungsverhältnissen unter 3 ° C (37,5° F)
Verbot
ist verboten! Es besteht die Gefahr des
Abrutschens der Greifgüter bedingt durch
Nässe oder Vereisung.
●
Vorsicht bei Gewitter!
Gefahr
●
Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten
Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes, muss
sofort jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt
werden.
●
Die Betriebsanleitung für das Gerät muss
am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
●
Das am Gerät angebrachte Typenschild darf
nicht entfernt werden.
●
Unlesbare Hinweisschilder sind auszutauschen.
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