Sicherheit
VZ-II
V2
4
Sicherheit
4.1
Begriffsdefinitionen
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Greifbereich:
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Greifgut (Greifgüter):
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Öffnungsweite:
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Eintauchtiefe:
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Gerät:
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Produktmaß:
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Eigengewicht:
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Tragfähigkeit:
4.2
Definition Fachpersonal / Sachkundiger
Installations, -Wartungs, - und Reparaturarbeiten an diesem Gerät darf nur von Fachpersonal oder Sachkundigen
durchgeführt werden!
Fachpersonal oder Sachkundige müssen für die folgenden Bereichen, soweit es für
dieses Gerät zutrifft, die notwendigen beruflichen Kenntnisse besitzen:
4.3
Sicherheitshinweise
Lebensgefahr!
Bezeichnet eine Gefahr. Wenn sie nicht gemieden wird, sind Tod und schwerste Verletzungen
die Folge.
Gefahr
Gefährliche Situation!
Bezeichnet eine gefährliche Situation. Wenn sie nicht gemieden wird, können Verletzungen
oder Sachschäden die Folge sein.
Achtung
Verbot!
Bezeichnet ein Verbot. Wenn es nicht eingehalten wird, sind Tod und schwerste Verletzungen,
oder Sachschäden die Folge.
Verbot
gibt die minimalen und maximalen Produktabmaße des Greifgutes an, welche mit
diesem Gerät greifbar sind.
ist das Produkt, welches gegriffen bzw. transportiert wird.
setzt sich aus dem Greifbereich und dem Einfahrmaß zusammen.
Greifbereich + Einfahrmaß = Öffnungsbereich
entspricht der maximalen Greifhöhe von Greifgütern, bedingt durch die Höhe der
Greifarme des Gerätes.
ist die Bezeichnung für das Greifgerät.
sind die Abmessungen des Greifgutes (z.B. Länge, Breite, Höhe eines Produktes).
ist das Leergewicht (ohne Greifgut) des Gerätes.
gibt die höchstzulässige Belastung des Gerätes (Anheben von Greifgütern) an.
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für Mechanik
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für Hydraulik
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für Pneumatik
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für Elektrik