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probst VZ-II Bedienungsanleitung Seite 10

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Sicherheit
VZ-II
V2
4.9 Sicherheit im Betrieb
4.9.1
Allgemein
Die Arbeit mit dem Gerät darf nur in
bodennahem Bereich erfolgen. Das
Schwenken des Gerätes über Personen ist
Gefahr
untersagt.
Während des Betriebes ist der Aufenthalt
von Personen im Arbeitsbereich verboten!
Es sei denn es ist unerlässlich. Bedingt
durch die Art der Geräteanwendung, z.B.
durch manuelles Führen des Gerätes (an
Verbot
Handgriffen).
Das manuelle Führen ist nur bei Geräten
mit Handgriffen erlaubt.
Generell ist der Aufenthalt unter
schwebender Last verboten.
Lebensgefahr!!
Der Bediener darf den Steuerplatz nicht
verlassen, solange das Gerät mit Ladung
Verbot
belastet ist und muss die Ladung immer
im Blick haben.
Die Tragfähigkeit und Nennweiten des
Gerätes dürfen nicht überschritten
werden.
Ruckartiges Anheben oder Absenken des
Gerätes mit und ohne Last, z.B. auch
verursacht durch schnelles Fahren mit
dem Trägergerät/ Hebezeug über
unebenes Gelände ist verboten!
Abrutschgefahr des Greifgutes.
Unkontrollierte Bewegungen des
Gerätes.
Verbot
4.9.2 Hebezeuge und Stapler
Das eingesetzte Hebezeug inkl. Tragmittel muss sich
in betriebssicherem Zustand befinden.
Die maximal erlaubte Traglast des Hebezeugs darf
unter keinen Umständen überschritten werden!
Die Güter niemals außermittig aufnehmen,
ansonsten Kippgefahr.
Das Gerät darf nicht geöffnet werden, wenn der
Öffnungsweg durch einen Widerstand blockiert
ist.
Festsitzende Lasten nicht mit dem Gerät
losreißen.
Gefahr
Lasten niemals schräg ziehen oder schleifen.
Ansonsten könnten dadurch Teile des Gerätes
beschädigt werden (siehe Abb. A).
Verbot
Der Bediener des Hebezeuges muss die gesetzlich
vorgeschriebenen Qualifikationen erfüllen.
Nur beauftragte und zertifizierte Personen dürfen
das Hebezeug / den Stapler bedienen.
22/07/14
10 / 16
Abb. A

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5310.0141