Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Prüfungspflicht; Hinweise Zum Typenschild; Hinweis Zur Vermietung/Verleihung Von Probst-Geräten - probst VZ-II Bedienungsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für VZ-II:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Wartung und Pflege
VZ-II
V2
7.4
Prüfungspflicht
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das
Gerät mindestens jährlich durch einen Sachkundigen
geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt
werden ( BGR 500).
Die dementsprechenden Bestimmungen der
Konformitätserklärung sind zu beachten!
Gerät
Jahr
7.5

Hinweise zum Typenschild

Gerätetyp, Gerätenummer und Baujahr sind wichtige Angaben zur Identifikation des Gerätes. Sie sind bei
Ersatzteilbestellungen, Gewährleistungsansprüchen und sonstigen Anfragen zum Gerät stets mit anzugeben.
Die maximale Tragkraft gibt an, für welche maximale Belastung das Gerät ausgelegt ist. Die maximale
Tragkraft darf nicht überschritten werden.
Das im Typenschild bezeichnete Eigengewicht ist bei der Verwendung am Hebezeug/Trägergerät (z.B. Kran,
Kettenzug, Gabelstapler, Bagger...) mit zu berücksichtigen.
Beispiel:
7.1
Hinweis zur Vermietung/Verleihung von PROBST-Geräten
Bei jeder Verleihung/Vermietung von PROBST-Geräten muss unbedingt die dazu gehörige Original
Betriebsanleitung mitgeliefert werden (bei Abweichung der Sprache des jeweiligen Benutzerlandes, ist
zusätzlich die jeweilige Übersetzung der Original Betriebsanleitung mit zuliefern)!
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Datum
Diese Prüfplaketten können bei uns
bezogen werden.
(Bestell-Nr.: 2904.0056+Tüv-Aufkleber mit
Jahreszahl).
Wir empfehlen, nach durchgeführter
Prüfung und Mängelbeseitigung des
Gerätes die Prüfplakette
„SICHERHEITSPRÜFUNG" gut sichtbar
anzubringen.
Sachkundiger
22/07/14
16 / 16
Firma

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

5310.0141

Inhaltsverzeichnis