KAPITEL 5
Kontrolle und/oder Einstellen der Feststellbremse:
5.3 WARTUNG DER DRUCKLUFTANLAGE
5.3.1
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Reparatur, das Auswechseln oder die Regeneration von Elementen der Druckluftanlage
(Bremszylinder, Leitungen, Steuerventile. Bremskraftregler) müssen von entsprechend
qualifizierten und ausgerüsteten Fachwerkstätten durchgeführt werden.
Zu den Pflichten des Benutzers in Bezug auf die Wartung der Druckluftanlage gehören
ausschließlich:
• Prüfung der Dichtigkeit und visuelle Kontrolle der Anlage,
• Reinigung der Luftfilter,
• Entwässerung des Druckluftbehälters,
• Reinigung des Entwässerungsventils,
• Reinigung und Wartung der Anschlussstücke der pneumatischen Leitungen und
Buchsen
GEFAHR
Der Betrieb des Anhängers mit defekter Bremsanlage ist verboten.
Die Seillänge der Feststellbremse muss so eingestellt werden, dass
bei vollständig gelöster Arbeits- und Feststellbremse das Bremsseil
spannungsfrei ist und 1 – 2 cm durchhängt.
• Alle 12 Monate,
• Bei Bedarf.
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Pronar PT606