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Allgemeine Geschäftsbedingungen - ELCOM i2-BUS 2Draht-Video Systemhandbuch

Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. L ieferungen, Leistungen und Angebote durch ELCOM erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB). Anderslautende Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn
ELCOM die Lieferung ohne gesonderten Vorbehalt ausführt.
2. D iese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden,
auch wenn ELCOM nicht gesondert auf die Geltung dieser Allgemei-
nen Geschäftsbedingungen hingewiesen hat. Abweichungen von
diesen AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ELCOM.
II. Vertragsabschluss
1. A ngebote seitens ELCOM sind, soweit nicht etwas anderes schrift-
lich vereinbart wurde, freibleibend und unverbindlich.
2. D er Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden. Der Vertrag
ist abgeschlossen, wenn ELCOM die Annahme innerhalb dieser Frist
schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
3. A n allen im Zusammenhang mit dem Angebot und der Auf-
tragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalku-
lationen, Zeichnungen etc., behält ELCOM sich das Eigentums- und
Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, es sei denn, ELCOM erteilt dazu dem Kunden
seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
4. Die Installation und Inbetriebnahme unserer Produkte setzt grund-
sätzlich qualifizierte Kenntnisse eines Elektroinstallateurs voraus.
Der Besteller verpflichtet sich, unsere Produkte ausschließlich an
den Fachhandel/Installateure zu verkaufen.
III. Preise
1. E LCOM Preise verstehen sich ab Werk (gem. INCOTERMS 2000)
zzgl. der Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
2. A b Euro 250.- netto Auftragswert erfolgt die Lieferung franko Fracht.
Ab Euro 500.- netto Auftragswert erfolgt die Lieferung franko Fracht
und Verpackung.
3. Erhöhen sich bis zum Tage der Lieferung die Lohn-, Material- oder
Gemeinkosten, ist ELCOM zu einer entsprechenden Preisanpassung
berechtigt.
IV. Lieferzeiten
1. D ie von ELCOM angegebene Lieferzeit ist unverbindlich,sofern
nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Sollte eine verbindliche Lie-
ferzeit vereinbart sein, verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit bei
Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher und unabwendbarer
Ereignisse entsprechend, insbesondere bei Streiks jeglicher Art sowie
bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, auch wenn diese Ereignisse
erst während eines vorliegenden Verzugs eintreten.
2. A uch im Falle einer verbindlichen Lieferzeit ist ELCOM berechtigt,
Teillieferung und vorzeitige Lieferungen durchzuführen.
3. I m Falle eines von ELCOM zu vertretenden Lieferverzuges ist der
Kunde verpflichtet, ELCOM eine angemessene Nachfrist zu setzten.
Setzt der Kunde ELCOM im Fall eines Lieferverzuges eine den Um-
ständen nach angemessene Nachfrist und versäumt ELCOM diese
Frist aus Gründen, die ELCOM zu vertreten hat, so ist der Kunde
berechtigt schriftlich vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatz-
ansprüche stehen ihm nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Schadensverursachung zu.
4. I m übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf den Lieferwert
begrenzt.
V. Lieferung/Gefahrübergang
1. A ngelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie wesentliche Mängel
aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Gewährleis-
tung entgegenzunehmen. Die Mängel sind nach §377 HGB inner-
halb von 6 Werktagen zu rügen. Die Rüge muss gegenüber ELCOM
schriftlich erfolgen. Für die Einhaltung der Rügefrist ist der Eingang
der Rüge bei ELCOM maßgeblich. Der Kunde hat die Einhaltung der
Frist für die Mängelrüge nachzuweisen, Teillieferungen sind zulässig.
Die Gefahr geht ab ELCOM Werk Flein oder Friedersdorf (gem. IN-
COTERMS 2000) auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn
freie Lieferung vereinbart wurde. Auf Wunsch des Kunden wird die
Lieferung auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer
und Wasserschäden versichert.
2. V erletzt der Kunde schuldhaft seine vertraglichen Mitwirkungs-
pflichten oder kommt er in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines
zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des
Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in
dem er in Annahmeverzug gerät.
3. T ransport- und alle sonstigen Verpackungen werden nur bei einer
Rücklieferung frei ELCOM Werk Flein oder Friedersdorf zurückge-
nommen.
VI. Annahmeverzug
1. I m Falle des Annahmeverzugs durch den Kunden ist ELCOM
berechtigt, für den Fall, dass sich Kostenerhöhungen – gleich aus
welchem Grund, insbesondere auch aufgrund von Tarifabschlüssen,
die sich auf das Produkt niederschlagen – ergeben, den ursprünglich
vereinbarten Preis an diese Gegebenheiten anzupassen.
2. D er Kunde trägt sämtliche Kosten, die ELCOM durch Annahmever-
zug entstehen, einschließlich evtl. entstandener Schadensersatzan-
sprüche gegenüber ELCOM.
VII. Zahlung
1. E LCOM Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 3 % Skonto
oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und
spesenfrei zu bezahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde
in Zahlungsverzug, ohne dass es weiterer Mahnungen bedarf. Der
Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8%
über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Nachweis eines höheren
Verzugsschadens und dessen Geltendmachung bleiben vorbehalten.
Skonto wird nur auf den Netto-Warenwert, nicht jedoch auf Fracht
und Verpackung gewährt.
2. A ufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch
ELCOM anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde
nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch aus dem gleichen
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Vertragsverhältnis beruht.
3. H ält der Kunde Zahlungstermine nicht ein, oder es werden
Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden
verringern, behält sich ELCOM Lieferungen gegen Vorauskasse oder
Nachnahme vor, bzw. fordert Sicherungsleistungen.
VIII. Warenrücknahme
1. D ie Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens ELCOM erfolgen. Die
Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
2. F ür unbeschädigte Ware bringt ELCOM bei Gutschrift 15 % des
Nettorechnungsbetrages für Verwaltungskosten, Prüfung und
Neuverpackung in Abzug.
3. F ür beschädigte Ware oder Waren mit einem Nettowert unter
25.- Euro erfolgt keine Gutschrift. Sonderanfertigungen bzw. Einzel-
komponenten aus Sets sind generell von Rücknahme und Gutschrift
ausgeschlossen.
IX. Sonderanfertigungen
1. S ind Sonderanfertigungen in Auftrag gegeben und der Kunde
wünscht Änderungen, dann sind die bis dahin entstandenen Kosten
zu ersetzen. Wird ein Auftrag abbestellt, ist der volle Auftragswert,
abzüglich der durch die Abbestellung entstandenen Einsparungen
zu bezahlen.
X. Gewährleistung, Produkthaftung
1. D er Kunde kann wegen Mängeln einer ELCOM Lieferung und
Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die
Tauglichkeit der ELCOM Lieferung und Leistung lediglich unerheblich
gemindert sind.
2. M ängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich,
spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Erhalt der Ware am
Bestimmungsort bei ELCOM eingehend, schriftlich oder mit Fax,
unter genauer Beschreibung des Mangels, geltend gemacht werden.
Mängelrügen wegen versteckter Mängel müssen unverzüglich nach
deren Entdeckung, unter genauer Beschreibung, schriftlich geltend
gemacht werden. ELCOM ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet,
wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig
schriftlich gerügt hat. Der Nachweis der rechtzeitigen schriftlichen
Rüge ist vom Kunden zu führen.
3. D ie Gewährleistung durch ELCOM beträgt 2 Jahre. Sofern ELCOM
zulässigerweise eine kürzere Gewährleistungsdauer zugesichert
hat, geht diese der hier genannten Gewährleistungsdauer vor. Bei
berechtigten Beanstandungen verpflichtet sich ELCOM – soweit
der Mangel rechtzeitig schriftlich gerügtwurde – nach eigener Wahl
zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung. Dies erfolgt jedoch nur,
wenn das komplette Gerät eingeschickt wurde. Der Kunde kann
nur vom Vertrag zurücktreten bzw. den Kaufpreis mindern, wenn
ELCOM nach angemessener Nachfrist keine Ersatzleistung vollbracht
hat. Schadensersatzleistungen werden nur bei grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz erbracht.
4. S oweit von ELCOM Nacherfüllung bzw. Nachbesserung durchge-
führt wird, ist die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt
vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen.
5. S chadensersatzansprüche kann der Kunde erst geltend machen,
wenn eine Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder ELCOM die
Nacherfüllung zu Unrecht verweigert hat.
6. E ine etwaige Schadensersatzverpflichtung seitens ELCOM, gleich
aus welchem Rechtsgrund, ist im Übrigen auf den vorhersehbaren,
typischen Schaden begrenzt. Soweit die Haftung seitens ELCOM
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
sonstigen Erfüllungsgehilfen.Soweit ELCOM einen Mangel nicht zu
vertreten hat, gehen die Kosten der Mangeluntersuchung zu Lasten
des Kunden.
7. F ür Fremderzeugnisse, die ELCOM ausliefert, beschränkt sich die
Haftung von ELCOM auf die Abtretung der Haftungsansprüche,
die ELCOM selbst gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses
zustehen.
8. F erner wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage
bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte entstanden
sind bzw. die auf durch ELCOM nicht zu verantwortende physi-
kalische, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse
zurückzuführen sind.
9. D ie Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leib, Leben oder
Gesundheit bleiben unberührt. Dies gilt auch für die zwingende
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ansonsten ist – soweit
nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt ist – die Haftung
von ELCOM ausgeschlossen.
10. ELCOM haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
d er Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit – einschließlich Vorsatz oder grober Fahr-
lässigkeit durch Vertreter von ELCOM oder deren Erfüllungsgehilfen
beruhen. ELCOM steht der Entlastungsbeweis nach §831 BGB in
jedem Falle zu.
11. Soweit ELCOM keine vorsätzliche Vertragsverletzung
a ngelastet wird, ist die Schadenshaftung auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Entgangener Gewinn und
Schaden durch Produktionsausfall werden nicht ersetzt.
12. Soweit die Haftung von ELCOM ausgeschlossen oder
b eschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Ange-
stellten, Arbeitnehmer und Mitarbeitervertreter oder Erfüllungsgehil-
fen von ELCOM.
XI. Erweiterter Eigentumsvorbehalt
1. D ie Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware)bleiben das
Eigentum von ELCOM bis zur Erfüllung sämtlicher ELCOM gegen
den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
2. S oweit der Wert aller Sicherungsrechte, die ELCOM zustehen, die
Höhe des Werts aller gesicherten Ansprüche um mehr als 120 v.H.
übersteigt, wird ELCOM auf Wunsch des Kunden einen entsprechen-
den Teil der Sicherungsrechte freigeben.
3. W ährend des Bestehens eines Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden
eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und
die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen
Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der
Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält, oder den
Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht,
wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
4. V eräußert der Kunde Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt
seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen
seinen Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger
Saldoforderungen sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer
besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen
mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die
Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde
an ELCOM im Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der
Gesamtforderung ab, der dem von ELCOM in Rechnung gestellten
Preis der Vorbehaltsware entspricht.
5. B ei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde
an ELCOM die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den
Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen
Unterlagen auszuhändigen. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Ein-
ziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung
befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei
Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzver-
fahrens (Konkurs, Vergleich, Gesamtvollstreckung), Wechselprotest
oder wenn vergleichbar begründete Anhaltspunkte vorliegen,
die eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden nahe legen, ist ELCOM
berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Au-
ßerdem kann ELCOM nach vorheriger Androhung der Offenlegung
der Sicherungsabtretungen bzw. der Verwertung der abgetretenen
Forderungen, unter Einhaltung einer angemessenen Frist, die
Sicherungsabtretungen offen legen, die abgetretenen Forderungen
verwerten, sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretungen durch
den Kunden gegenüber dessen Kunden verlangen.
6. D em Kunden ist es gestattet, Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzu-
bilden, mit anderen Gegenständen zu verbinden, bzw. untrennbar
zu vermischen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder
Vermischung erfolgt für ELCOM. Der Kunde verwahrt die Sache mit
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die verarbeitete, umge-
bildete, verbundene oder vermischte Sache gilt als Vorbehaltsware.
7. B ei Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung mit
anderen, nicht ELCOM gehörenden Gegenständen steht ELCOM
Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich
aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten,
verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der
übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung,
Umbildung, Verbindung oder Vermischung ergibt. Sofern der Kunde
Allgemeineigentum an der Sache erwirbt, sind sich ELCOM und der
Kunde darüber einig, dass der Kunde ELCOM Miteigentum an der
durch Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung ent-
standenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten,
umgebildeten, verbundenen oder vermischten Ware zum Zeitpunkt
der Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung
einräumt. Für den Fall der Veräußerung der neuen Sache tritt der
Kunde hiermit ELCOM seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung
gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber
ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die
Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von EL-
COM in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten,
verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht. Der an
ELCOM abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
Hinsichtlich der Einziehungsermächtigung sowie den Voraussetzun-
gen ihres Widerrufs gilt Vorstehendes entsprechend.
8. W ird die Vorbehaltsware vom Kunden mit Grundstücken oder
beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Kunde, ohne dass es
weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderungen,
die ihm als Vergütung für die Verbindung zustehen, mit allen Neben-
rechten sicherungshalber, in Höhe des Verhältnisses des Wertes der
verbundenen Vorbehaltsware zu den Übrigen verbundenen Waren,
zum Zeitpunkt ihrer Verbindung an ELCOM ab.
9. B ei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder Eingriffen Dritter, hat der
Kunde ELCOM unverzüglich zu benachrichtigen.
10. Bei schuldhaftem Verstoß des Kunden gegen die wesentlichen
V ertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ELCOM nach
Mahnung zur Rücknahme berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe
verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung des Liefergegenstandes
durch ELCOM liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn,
ELCOM hätte dies ausdrücklich erklärt.
11. ELCOM ist nach vorheriger Androhung berechtigt, die
V orbehaltsware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die
offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.
XII. Erfüllungsort –Gerichtsstand – Geltungsbereich
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heilbronn.
2. D iese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von §310
Ziffer 1 BGB. ELCOM ist Hersteller, der Vertrieb erfolgt ausschließlich
b2b.
3. F ür das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist
ausgeschlossen.
4. N ebenabreden, Ergänzungen oder die Abänderung und die
Aufhebung dieses Kaufvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für die Bedingung des Schriftformerfor-
dernisses.
5. S ollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr
in einem derartigen Fall, eine wirksame und durch führbare
Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführba-
ren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen
Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie
möglich entspricht.
Stand 03/2010

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