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Berner BHFL 44 12 V Bedienungsanleitung Seite 27

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(DE)
LIEFERUMFANG
• Hochfrequenzlader BHFL33/44/66/99/133 tragbar.
• Netzkabel mit Schuko-Stecker und Kaltgerätedose, 2 m Länge.
• Montiertes Ladekabel mit vollisolierten Metallpolklemmen 3 m Länge.
• Bedienungsanleitung.
PFLEGE / WARTUNG
Das Ladegerät muss vor starker Verschmutzung, Flüssigkeiten und Feuchtigkeit geschützt werden, da dies zur Beschä-
digung der internen Elektronik führen kann. Wenn das Netzkabel oder die Ladeleitungen beschädigt sind, müssen diese
ersetzt werden. Das Gehäuse des Ladegeräts kann mit einem trockenen Tuch gereinigt werden. Vor der Reinigung den
Netzstecker aus der Steckdose ziehen.
GARANTIE
Berner gewährt dem Erstkäufer dieses Produkts eine begrenzte Garantie.
Die Garantie ist nicht übertragbar. Sie erstreckt sich auf Herstellungs- oder Materialfehler und gilt ein Jahr ab Kaufdatum.
Gebrauchsspuren und Abnutzung der Geräte sind von der Garantie ausgeschlossen. Ebenso wie alle Teile, die dem natür-
lichen Verschleiß unterliegen (wie z. B. Kabel, Ladezangen, etc.).
Der Käufer muss das Produkt zusammen mit dem Kaufbeleg an den Fachhändler oder direkt an Berner senden und die
Transportkosten übernehmen.
Die Garantie verliert ihre Gültigkeit, wenn das Batterieladegerät nicht gemäß dieser Bedienungsanleitung verwendet oder
unachtsam behandelt wurde. Der Kunde ist für die bestimmungsgemäße Verwendung des Gerätes verantwortlich. Haftung
für Schäden irgendwelcher Art durch den Gebrauch kann von Berner nicht übernommen werden. Nur Berner darf das Gerät
öffnen und reparieren. Anderenfalls erlischt die Garantie. Berner gewährt nur die oben genannte Garantie und übernimmt
keine anderen wie auch immer gearteten Folgekosten. Berner ist nicht an andere, als die oben genannten Garantiebedin-
gungen gebunden.
ENTSORGUNG
Elektrogeräte gem. Richtlinie 2012/19/EU sowie Batterien/Akkus gem. Richtlinie 2006/66/EC dürfen nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Elektrische Geräte und Akkus sind getrennt zu sammeln und zur
umweltgerechten Entsorgung bei einem Verwertungsbetrieb abzugeben. Enthalten die Produkte Batterien/Akkus
oder Leuchtmittel, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung
entnommen und getrennt als Batterie/Akku bzw. Leuchtmittel entsorgt werden. Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Be-
hörden oder bei Ihrem Fachhändler/Hersteller nach Recyclinghöfen und Sammelstellen zur fachgerechten Entsorgung von
Elektroschrott und Batterien/Akkus.
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