Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
Ausbildung, ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie der Kenntnis der einschlägigen Normen
die ihnen übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können.
Persönliche Schutzausrüstung
SAMSON empfiehlt die folgende Schutzausrüstung:
− Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Augenschutz beim Einsatz heißer oder kalter
Medien
Î Weitere Schutzausrüstung beim Anlagenbetreiber erfragen.
Änderungen und sonstige Modifikationen
Änderungen, Umbauten und sonstige Modifikationen des Produkts sind durch SAMSON
nicht autorisiert. Sie erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und können unter anderem zu
Sicherheitsrisiken führen sowie dazu, dass das Produkt nicht mehr den für seine Verwendung
erforderlichen Voraussetzungen entspricht.
Schutzeinrichtungen
In Kombination mit den Antrieben Typ 3374-21 und Typ 3374-27 ist folgende Schutzeinrich-
tung vorhanden: Bei Ausfall der Versorgungsspannung nimmt das Stellventil selbsttätig eine
definierte Sicherheitsstellung ein (vgl. Kap. „Aufbau und Wirkungsweise"). Die Wirkrichtung
der Sicherheitsfunktion ist durch die Antriebsausführung festgelegt (vgl. zugehörige Antriebs-
dokumentation).
Warnung vor Restgefahren
Um Personen- oder Sachschäden vorzubeugen, müssen Betreiber und Bedienungspersonal
Gefährdungen, die am Stellventil vom Durchflussmedium und Betriebsdruck sowie vom Stell-
druck und von beweglichen Teilen ausgehen können, durch geeignete Maßnahmen verhin-
dern. Dazu müssen Betreiber und Bedienungspersonal alle Gefahrenhinweise, Warnhinweise
und Hinweise dieser Einbau- und Bedienungsanleitung befolgen.
Gefahren, die sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen am Einsatzort des Ventils erge-
ben, müssen in einer individuellen Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden und durch ent-
sprechende Betriebsanweisungen des Betreibers vermeidbar gemacht werden.
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber ist für den einwandfreien Betrieb sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvor-
schriften verantwortlich. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Bedienungspersonal diese Einbau-
und Bedienungsanleitung und die mitgeltenden Dokumente zur Verfügung zu stellen und das
Bedienungspersonal in der sachgerechten Bedienung zu unterweisen. Weiterhin muss der
Betreiber sicherstellen, dass das Bedienungspersonal oder Dritte nicht gefährdet werden.
1-2
EB 5868-1