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Mitsubishi Electric MELFA RV-S Serie Sicherheitstechnisches Handbuch Seite 37

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Schutzmaßnahmen
4
Schutzmaßnahmen
4.1
Schutzeinrichtungen
Feste Schutzvorrichtungen müssen außerhalb der maximalen Reichweite des Roboters
installiert werden.
Feste Schutzvorrichtungen müssen konstruktionsbedingt allen vorhersehbaren Beanspru-
chungen standhalten.
Feste Schutzvorrichtungen dürfen ein Betreten des Schutzbereiches nur durch die dafür
vorgesehenen Öffnungen in Verbindung mit Verriegelungen oder Zugangssensoren zulas-
sen, z.B. Türkontakte.
Feste Schutzvorrichtungen müssen fest an einer Position angebracht sein. Es muss
sichergestellt sein, dass diese Vorrichtungen nicht ohne weiteres abgebaut oder außer
Betrieb genommen werden können.
Feste Schutzvorrichtungen dürfen keine scharfen Kanten oder vorstehende Teile aufweisen.
Generell dürfen sie nicht selbst eine Gefahr darstellen.
Die Schutzsperre muss so ausgelegt sein, dass der Automatikbetrieb des Robotersystems
nur bei geschlossener Verriegelung möglich ist. Das Schließen der Schutzsperre darf keinen
automatischen Wiederanlauf des Automatikbetriebes auslösen. Ein Start darf ausschließ-
lich über die Kontrollstation möglich sein.
Die Schutzsperre mit Schutzverriegelung muss so ausgelegt sein, dass sie so lange
gesperrt bleibt, bis kein Gefährdungsrisiko mehr besteht, oder dass ein Öffnen der Schutz-
sperre während des Roboterbetriebs automatisch einen Sicherheitshalt auslöst. Wenn eine
Gefahr nicht unmittelbar durch Unterbrechen der Versorgungsspannung abgewendet wer-
den kann, so muss die Schutzsperre eine Schutzverriegelung und/oder ein Bremssystem
beinhalten.
Die Unterbrechung der Spannungsversorgung zu den Schutzeinrichtungen und auch die
Wiederkehr der Spannung nach einer Unterbrechung darf in keinem Fall zu einer Gefahr
führen.
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen dürfen die Sicht auf den Produktionsprozess nicht
erheblich behindern.
Die Sicherheits- und Schutzeinrichtungen müssen alle erforderlichen Arbeiten an der
Installation und/oder bei einem Werkzeugwechsel sowie Wartungsarbeiten zulassen. Es
darf jeweils nur der Raum, in dem die Arbeiten ausgeführt werden müssen, auf Zugang
überwacht werden. Alle Arbeiten sollten ohne das Abbauen von Schutzeinrichtungen
durchgeführt werden können.
Das Wiederanbringen der Türverriegelung und/oder des Zugangssensors darf keinen
Wiederanlauf des Automatikbetriebs auslösen.
Ein Zugangssensor muss so installiert und eingestellt sein, dass keine Person in einen
gefährlichen Bereich eintreten oder hineingreifen kann, ohne den Sensor zu aktivieren. Es
muss sichergestellt sein, dass die Person den gesicherten Bereich nicht erreichen kann,
bevor die Gefährdung beseitigt ist.
In Verbindung mit den Zugangssensoren kann es erforderlich sein, dass zusätzliche
Absperrungen installiert werden müssen, damit die Sensoren nicht umgangen werden
können.
Der Betrieb der Zugangssensoren darf nicht durch systembedingte Umgebungsbedingun-
gen nachteilig beeinflusst werden.
Die Wiederaufnahme des Roboterbetriebs darf erst nach Entfernen der Ursache der
Schalter- oder Sensorfeldunterbrechung möglich sein. Es darf aber auf keinen Fall ein
Wiederanlauf des Automatikbetriebes ausgelöst werden.
Werden Laserstrahlsysteme oder andere gefährliche Strahlenquellen eingesetzt, müssen
die Sicherheits- und Schutzvorrichtungen alle unfallbedingten gesundheitsgefährdenden
Strahlungen sowie deren Reflexionen und Streuung verhindern.
MELFA
Schutzeinrichtungen
4 - 1

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Diese Anleitung auch für:

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