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Achtung!
Funktionseinschränkung durch verspannte Montage: Das Schloss muss verspan-
nungsfrei eingebaut werden.
Funktionseinschränkung durch nicht frei bewegliche Türdrücker: Das Schloss
muss so eingebaut werden, dass der Drückerstift und die Schlossnuss fluchten.
Sachschaden durch gewaltsames Einsetzen des Drückerstifts in die Schloss-
nuss: Der Drückerstift des Türdrückers muss leicht in die Schlossnuss geschoben
werden. Werkzeuge werden nicht benötigt.
Sachschaden durch fehlenden Profilzylinder in verriegelter Tür: Das OneSys-
tem Sicherheitsschloss 809N / 819N verriegelt eine zugefallene Tür automatisch
und kann danach nur über einen montierten Schließzylinder wieder entriegelt
werden. Ist kein Schließzylinder montiert, kann die Tür nur gewaltsam geöffnet
werden. Bevor das OneSystem Sicherheitsschloss 809N / 819N montiert wird, muss
ein Bauschließzylinder montiert sein.
Sachschaden durch Bauschlüssel: Die Verwendung eines so genannten
Bauschlüssels kann das Schloss zerstören. Die Funktion ist dann nicht mehr
gewährleistet. Verwenden Sie zur Bedienung des Schlosses ausschließlich einen
geeigneten Schließzylinder.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Elektro-Sicherheitsschloss 809N / 819N ist zum Einbau in einflügeligen Rohrrah-
men- oder Vollblatttüren (Dornmaß ab 55 mm) aus Metall, Kunststoff oder Holz
geeignet.
Es dient zum Herstellen einer Türverriegelung in Sicherheitsbereichen und ist zur
Verwendung in Fluchttüren nach DIN EN 179 und Paniktüren nach DIN EN 1125
zugelassen.
· Bei zweiflügeligen Fluchttüren muss auch der Standflügel als Fluchttür ausge-
legt sein und mit einem zugelassenen Panikgegenkasten ausgestattet sein.
· Ist der Standflügel nicht als Fluchttür ausgelegt, darf das Elektro-Sicherheits-
schloss 809N / 819N nur dann in die zweiflügelige Tür eingebaut werden, wenn
sich der Standflügel sicher und spielfrei feststellen lässt und der Gangflügel
gegen eine Anschlagkante läuft
Hinweise