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ZARGES 21003171 Bedienungs- Und Aufbauanleitung Seite 4

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1.
Allgemeine Informationen
DE
1.1. Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Produkt dient als Zugang zu Maschinen, Bussen und weiteren Nutzfahrzeugen im Rahmen von Wartungsarbeiten. Es
besteht aus einem linken und einem rechten Fahrwerk mit jeweils einem Stützrahmen. An den Stützrahmen sind die
Führungseinheiten mit der Aufnahme für die Plattform befestigt. Die Führungseinheiten werden mittels Hand-Seilwinde in
der Höhe verstellt und mit Steckbolzen in der jeweiligen Lage gesichert. Die Plattform kann durch eine feste oder
klappbare Zusatzplattform erweitert werden. Die Plattform ist mit Seitengeländern ausgerüstet. Der Zustieg zur Plattform
erfolgt entweder über eine Steigleiter oder eine Vierholmtreppe.
Angewandt werden die B-Normen EN ISO 14122-1 bis -4 und pr EN 1004.
Das Produkt ist für folgende Einsätze bestimmt:
Nutzung nur durch autorisiertes und eingewiesenes Personal
als Steighilfe für sichere und leicht zugängliche Arbeiten in einer bestimmten Maximalhöhe (Maximalhöhe ist
vom Bestellumfang abhängig)
für die Nutzung nur in Verbindung mit den zu wartenden Maschinen bzw. Fahrzeugen
für einen dauerhaften Inneneinsatz
für einen temporären Außeneinsatz unter Beachtung der in Punkt 2.7 genannten Sicherheitshinweise
für einen Einsatz unter geeigneten Sicht- und Beleuchtungsverhältnissen (Plattform und Umgebung mind.
300 lx, darüber hinaus die jeweiligen nationalen Vorgaben beachten)
für die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Personen, wenn die maximal zulässige Belastungsgrenze
eingehalten wird
für das Verschieben per Hand.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch, dass das Produkt regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen
unterzogen wird und die vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs- und Wartungsbedingungen eingehalten werden.
1.2. Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Andere Verwendungen des Produkts, als sie unter „Bestimmungsgemäße Verwendung" beschrieben sind, sind unzulässig.
Für hieraus resultierende Schäden trägt das Risiko allein der Betreiber. Insbesondere ist folgende Nutzung des Produkts
nicht zulässig:
als Basis für weitere Steighilfen oder für jegliche Arbeiten, die über die angegebene Maximalhöhe hinausgehen
(siehe Bestellbestätigung)
als Treppenturm oder zur Überbrückung zu anderen Steighilfen und Gebäuden
als Befestigungsgrundlage für Hebezeuge, Lastenaufzüge oder Ähnliches
als Transportmittel für Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände
als Transportmittel von Personen
Verwendung einer Zugmaschine zum Verschieben des Produkts
für dauerhaften Außeneinsatz
im explosionsgefährdeten Bereich
sowie alle weiteren oben nicht explizit freigegebenen bestimmungsgemäßen Einsatzbereiche
1.3. Räumliche Grenzen
Gesamtbreite: 2,0 m; Gesamtlänge: 4 m; maximale Plattformhöhe: 4,25 m, entspricht einer maximalen
Arbeitshöhe von 6,00 m
Zugangsoptionen: Zugang über Leiter mit Rückenschutzkorb, über Einhängeschiebeleiter oder über
Vierholmtreppe
Hauptarbeitsbereich: Plattform, Zugang über Treppe oder Leiter
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