Zusätzliche Anforderungen
Für den nachträglichen Einbau mobiler Kommunikationssysteme (z.B. Funk, Telefon)
müssen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllt werden:
Es dürfen nur Geräte mit Zulassung gemäß den gültigen Landesvorschriften
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(z.B. BZT-Zulassung in Deutschland) eingebaut werden.
Das Gerät muss fest installiert werden.
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Der Betrieb von portablen oder mobilen Geräten innerhalb des Fahrzeuges ist nur
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über eine Verbindung zu einer fest installierten Außenantenne zulässig.
Das Sendeteil muss räumlich getrennt von der Fahrzeug-Elektronik eingebaut wer-
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den.
Beim Antennen-Anbau müssen Sie auf eine fachgerechte Installation mit guter
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Masseverbindung zwischen Antenne und Fahrzeugmasse achten.
Für die Verkabelung und Installation sowie die max. zulässige Stromabnahme beachten
Sie zusätzlich die Einbauanleitung des Maschinenherstellers.
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