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Produktspezifische Sicherheitsmassnahmen; Frischpulver-Steuerung Optifeed Ca08 - Gema OptiFeed CA08 Originalbetriebsanleitung

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Produktspezifische Sicherheitsmassnahmen

4 • Allgemeine Sicherheitshinweise
V 07/14
Stoffe eingesetzt werden soll, so ist das Einverständnis der Fir-
ma Gema Switzerland GmbH einzuholen.
3. Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehört auch die Einhal-
tung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs-
und Instandhaltungsbedingungen. Die Frischpulver-Steuerung
OptiFeed CA08 darf nur von Personen genutzt, gewartet und in-
standgesetzt werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren
unterrichtet sind.
4. Die Inbetriebnahme (d.h. die Aufnahme des bestimmungsge-
mässen Betriebs) ist solange untersagt, bis festgestellt ist, dass
die Frischpulver-Steuerung OptiFeed CA08 entsprechend der
Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) aufgestellt und verkabelt ist.
Ebenfalls zu beachten ist die EN 60204-1 (Sicherheit von Ma-
schinen).
5. Eigenmächtige Veränderungen an der Frischpulver-Steuerung
OptiFeed CA08 schliessen eine Haftung des Herstellers für dar-
aus resultierende Schäden aus.
6. Die einschlägigen Unfallverhütungs-Vorschriften sowie die sons-
tigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsme-
dizinischen und bautechnischen Regeln sind einzuhalten.
7. Es sind zusätzlich noch die landesspezifischen Sicherheitsbe-
stimmungen zu berücksichtigen.
Explosionsschutz
II 3 D

Frischpulver-Steuerung OptiFeed CA08

Die Frischpulver-Steuerung OptiFeed CA08 ist Bestandteil der Anlage
und somit in das Sicherheitssystem der Anlage integriert.
Für Gebrauch ausserhalb des Sicherheitskonzepts müssen entspre-
chende Massnahmen getroffen werden.
HINWEIS:
Für nähere Informationen wird auf die ausführlichen Gema-
Sicherheitshinweise verwiesen!
Schutzart
Temperaturklasse
IP54
Frischpulver-Steuerung OptiFeed CA08
T4 (Zone 22)

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