Sicherheit
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Bestimmungsgemässe Verwendung
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Produktspezifische Sicherheitshinweise
OptiFlex 2 FE
V 01/16
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Dieses Produkt ist nach dem geltenden Stand der Technik und den
anerkannten sicherheitstechnischen Regeln ausschliesslich für den
üblichen Einsatz im Verfahren der Pulverlackbeschichtung bestimmt.
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Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungs-
gemäss. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller
nicht; das Risiko hierfür trägt allein der Benutzer. Wenn dieses Pro-
dukt abweichend von unseren Vorgaben für andere Betriebsverhält-
nisse und/oder andere Stoffe eingesetzt werden soll, so ist das Ein-
verständnis der Firma Gema Switzerland GmbH einzuholen.
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Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehört auch die Einhaltung
der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und In-
standhaltungsbedingungen. Dieses Produkt darf nur von Personen
genutzt, gewartet und instandgesetzt werden, die hiermit vertraut
und über die Gefahren unterrichtet sind.
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Die Inbetriebnahme (d.h. die Aufnahme des bestimmungsgemässen
Betriebs) ist solange untersagt bis festgestellt ist, dass dieses Pro-
dukt entsprechend der Maschinenrichtlinie aufgestellt und verkabelt
ist. Ebenfalls zu beachten ist die Norm "Sicherheit von Maschinen".
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Eigenmächtige Veränderungen am Produkt schliessen eine Haftung
des Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
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Die einschlägigen Unfallverhütungs-Vorschriften sowie die sonstigen
allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen
und bautechnischen Regeln sind einzuhalten.
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Es sind zusätzlich noch die landesspezifischen Sicherheitsbestim-
mungen zu berücksichtigen.
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Dieses Produkt ist Bestandteil der Anlage und somit in das Sicher-
heitssystem der Anlage integriert.
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Für Gebrauch ausserhalb des Sicherheitskonzepts müssen entspre-
chende Massnahmen getroffen werden.
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Die bauseitigen Installationen müssen gemäss den örtlichen Vor-
schriften ausgeführt werden.
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